Übergreifend

Risiken für Privatpersonen: Wie gut sind Sie abgesichert?

Privatpersonen sind verschiedensten Risiken wie Stromausfällen, Einbrüchen und Wetterextremen ausgesetzt. Welche Schäden sind durch Wohngebäude-, Hausrat- oder Zusatzversicherungen tatsächlich gedeckt und wo lauern Lücken? Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Ein großflächiger Stromausfall wie zuletzt in Berlin zeigt, wie verwundbar unsere Infrastruktur ist. Wenn Licht, Heizung und Kommunikation tagelang ausfallen, stellt sich für viele die Frage: Welche Schäden übernimmt die Versicherung? Grundsätzlich greifen Wohngebäude- und Hausratversicherungen bei Frostschäden an Leitungen. Bei defekten Elektrogeräten könnte Versicherungsschutz bestehen, sofern entsprechende Zusatzvereinbarungen in Ihren Verträgen getroffen worden sind. Ob darüber hinaus verdorbene Tiefkühlware oder der Inhalt des Kühlschranks abgesichert sind, muss individuell geprüft werden. Komforteinbußen wie Dunkelheit oder eine kalte Wohnung sind hingegen nicht versicherbar. Inwieweit ein versicherungsvertraglicher Anspruch auf Mietminderungsausfall besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Sofern vorhandene Einbruchmeldeanlagen aufgrund eines Stromausfalls nicht funktionieren, ist dies dem Versicherer als zeitweise Gefahrerhöhung anzuzeigen.

Relevante Versicherungsbereiche:

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt Frostschäden durch z. B. eingefrorene Leitungen ab.
  • Hausratversicherung: Greift gegebenenfalls bei Schäden an beweglichen Gütern, z. B. bei Elektrogeräten.
  • Elektronikversicherung: Wenn im Vertrag enthalten, übernimmt sie Schäden an Wärmepumpen etc.

Was versichert ist:

  • Frostbeschädigungen an Gebäuden und Leitungen.
  • Beschädigungen an Möbeln und sonstigen eingebrachten Gegenständen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.
  • Gegebenenfalls durch Stromausfall beschädigte Geräte.

Was nicht versichert ist:

  • Komfort- und Nutzungsausfall (keine Entschädigung für Dunkelheit oder Kälte).
  • Mietminderung durch Stromausfall: Anspruch nur bei grober Fahrlässigkeit des Energieversorgers – in Sabotagefällen meist ausgeschlossen.

Pflichten der Versicherten:

  • Sicherungs- und Schadenminderungspflichten beachten
  • Obliegenheitsverletzungen können ansonsten zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen.

Schließfachdiebstahl: Begrenzte Haftung trotz hoher Werte

Der aufsehenerregende Einbruch in Schließfächer in Gelsenkirchen verdeutlicht ein weiteres Risiko. Viele Kunden gehen davon aus, dass die Bank für den gesamten Inhalt haftet, doch die Deckungssummen sind oft begrenzt – in diesem Fall lag die Basissumme bei rund 10.300 Euro (laut anwalt.de). Wer höhere Werte lagert, sollte prüfen, ob die Hausratversicherung bspw. im Rahmen der Außenversicherung zusätzlichen Schutz bieten könnte. Unverzichtbar sind Nachweise wie Inventarlisten, Fotos und Kaufbelege, die getrennt vom Schließfach aufbewahrt werden müssen. Auch eine Strafanzeige ist in der Regel Voraussetzung für die Regulierung. Da sich Werte von Gold oder Schmuck im Laufe der Zeit verändern, empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung und ggf. Anpassung der Versicherungssumme.

Was ist abgesichert:

  • Schließfachversicherung der Bank: Von Bank zu Bank unterschiedlich. In Gelsenkirchen lag die Basissumme bei 10.300 Euro, in anderen Instituten zwischen 2.500 Euro und 50.000 Euro. Bitte achten Sie auch darauf, dass Elementar- und Hochwasserschäden abgesichert sind.

Was zu beachten ist:

  • Deckungshöhe prüfen: Im Regelfall können Standardlimits angehoben werden, wenn entsprechend hohe Wertgegenstände vorhanden sind.
  • Nachweise sichern: Inventarliste, Fotos, Kaufbelege getrennt aufbewahren – zwingend für Schadenregulierung.
  • Strafanzeige erstatten: Von Verbraucherschützern empfohlen, häufig Voraussetzung für Schadenregulierung.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Versicherungssummen jährlich prüfen, da z. B. Goldpreis steigt.

Was passieren kann:

  • Keine automatische Erstattung über Bankversicherung.
  • Fehlende Dokumentation führt oft zu fehlender Entschädigung.

Ob Stromausfall oder Schließfachdiebstahl – viele Risiken sind nur teilweise abgesichert. Privatpersonen sollten ihre Verträge sorgfältig prüfen, Deckungslücken schließen und Nachweise für Wertgegenstände bereithalten. Wer sich rechtzeitig informiert und vorsorgt, kann im Ernstfall erhebliche finanzielle Schäden vermeiden. Prüfen Sie jetzt Ihre Versicherungsverträge und schließen Sie mögliche Deckungslücken, bevor der Ernstfall eintritt. 

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