Übergreifend

Von Prävention bis Police: Wie Firmen sich schützen können

Die Bedrohung durch Gewaltakte ist für Unternehmen längst keine theoretische Gefahr mehr. Politisch motivierte Angriffe, hybride Attacken und Sabotageakte richten sich zunehmend gegen kritische Infrastruktur, mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Industrie. Der Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin Anfang 2026 hat gezeigt, wie schnell mit einfachen Mitteln ganze Lieferketten und Produktionsprozesse gestört werden können. Die Eintrittsschwelle für solche Taten ist niedrig, die Systemwirkung hingegen hoch. Unser Experte für Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung Thomas Hergarten gibt präventive Handlungsempfehlungen.

 

Die Bedrohungslage ist komplexer geworden: Terroristische Gewalt trifft Unternehmen häufig indirekt, etwa durch Stromausfälle, IT-Störungen oder politische Wendungen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb der direkten Kontrolle einzelner Betriebe, wirken aber unmittelbar auf Produktion und Lieferfähigkeit. Hinzu kommt, dass klassische Sicherheitsmaßnahmen und Standardversicherungen oft nicht ausreichen. Die Definition von „Terror“ und in welchen Fällen Versicherungsschutz besteht, ist in speziellen Terrorversicherungen und je nach Risikoträger uneinheitlich ausgestaltet. Separate Ausschlüsse und besondere Nachweispflichten erschweren die Transparenz.

Analyse der Gefährdungslage

Unternehmen sollten Terrorrisiken daher als festen Bestandteil ihres Risikomanagements betrachten. Ein erster Schritt ist die Analyse der eigenen Gefährdungslage: Standort (Nachbarschaft, Innenstadtlage, Großstadtlage usw.), Branche und Abhängigkeiten müssen geprüft werden. Welche kritischen Unternehmensbereiche könnten Ziel eines Angriffs werden? Selbst wenn ein Unternehmen nicht unmittelbar als Anschlagsziel betrachtet wird, kann es durch Lage oder Nachbarschaft dennoch zu einer erheblichen Bedrohung bei möglichen Anschlägen kommen. Darauf aufbauend gilt es, die Resilienz zu stärken, zum Beispiel durch Notfall- und Wiederanlaufpläne, redundante Systeme und alternative Lieferanten. Sicherheitsmaßnahmen wie Zutrittskontrollen, IT-Schutz und Schulungen von Mitarbeitenden erhöhen zusätzlich die Widerstandsfähigkeit. 

Versicherung im Kontext von Krieg und Terror

In der Sachversicherung sind bestimmte Ereignisse wie Feuer, Explosion oder der Absturz von Flugkörpern (z. B. Drohnen oder Flugzeuge) und der daraus resultierende Schaden (Brand, Explosion, Anprall) typischerweise über die Gefahr „Feuer“ mitversichert. Sobald Krieg bei diesen Schäden auch nur indirekt eine Rolle spielt, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Beweislast für das Vorliegen eines Kriegsereignisses liegt beim Versicherer, wobei die Hürde für den Nachweis hoch ist.

Terrorrisiken sind in vielen Versicherungsverträgen bereits ab einer Versicherungssumme von 25 Mio. Euro vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ob jedoch tatsächlich ein Terroranschlag vorliegt, ist nicht immer eindeutig feststellbar. „Maßgeblich sind Absicht und Zielsetzung: Terror setzt voraus, dass Angst und Schrecken gezielt aus politischer oder ideologischer Motivation heraus verbreitet werden. Nicht jede Störung oder Gewalthandlung erfüllt diese Voraussetzungen. Auch hier liegt die Beweislast für den Ausschluss beim Versicherer", sagt Thomas Hergarten, Spartenleiter Sachversicherungen. Für Terrorrisiken existiert in Deutschland eine spezielle Lösung über den Spezialversicherer EXTREMUS. Bis Ende 2025 bot EXTREMUS Versicherungsschutz bereits ab einer Versicherungssumme von 25 Mio. Euro an. Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2026 das Deckungskonzept angepasst wurde: Seitdem ist eine Absicherung über EXTREMUS nur noch für Risiken ab einer Versicherungssumme von 50 Mio. Euro bei Neuabschluss möglich. Der vertragliche Terrorausschluss in den bestehenden Versicherungsverträgen wurde jedoch überwiegend – wenn auch nicht in allen Fällen – weiterhin bei 25 Mio. Euro belassen. „Standardpolicen bieten oft nur eingeschränkten Schutz, weshalb individuelle Lösungen notwendig sind", erklärte Thomas Hergarten. „Sprechen Sie uns hierzu gerne an."

Auf einen Blick

  • Definitionen prüfen: Terror, Sabotage, politische Gewalt und kriegerische Ereignisse werden unterschiedlich bewertet.
  • Deckungslücken schließen: Sachschäden, Betriebsunterbrechungen durch terroristische und kriegerische Ereignisse sowie externe Abhängigkeiten sollten explizit abgesichert sein.
  • Individuelle Lösungen: Maßgeschneiderte Konzepte bieten den passenden Versicherungsschutz für Unternehmen.

Terrorrisiken sind real und systemisch wirksam. Unternehmen sollten sie nicht als abstraktes Sicherheitsproblem behandeln, sondern als strategische Herausforderung. Prävention, Resilienz und eine klare Absicherung sind die Schlüssel, um handlungsfähig zu bleiben. deas unterstützt Sie dabei, Risiken zu identifizieren und individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln – für mehr Sicherheit und Zukunftsfähigkeit. Für eine unverbindliche Analyse zur Einschätzung Ihrer individuellen Absicherungssituation sprechen Sie uns jederzeit gern an.

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