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Die Berufsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung als Benefit für die Mitarbeitenden

Im Notfall kann die Absicherung des Auskommens und der Grundfähigkeiten hilfreich sein

Der Fachkräftemangel betrifft mittlerweile viele Bereiche des täglichen Lebens. Um Beschäftigte an das eigene Unternehmen oder die Institution zu binden, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ein möglicher Mehrwert für die Mitarbeitenden kann die Berufsunfähigkeits- oder die Grundfähigkeitsversicherung sein. André Budde von der Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH erklärt die Unterschiede und erläutert die jeweiligen Vorteile der beiden Versicherungen. 

Eine Abteilungsleiterin kann nach einem Sturz ihren linken Arm nicht mehr bis auf Schulterhöhe anheben und dort zehn Sekunden halten. Das bedeutet, sie kann einen Gegenstand nicht in ein Regal stellen. Aber glücklicherweise hat die Führungskraft eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese greift in diesem Fall, denn die verletzte Schulter ist in den Bedingungen abgesichert, dadurch bekommt sie nun eine monatliche Entschädigung. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wird aber nicht beansprucht, denn sie ist noch arbeitsfähig und kann ihren Beruf ausüben. 
In einem anderen Fall kann ein Facharbeiter seine rechte Hand nicht mehr einsetzen. Hier würden beide Versicherungen greifen. Denn die Person kann seinem Beruf nicht mehr nachkommen und ist nicht arbeitsfähig. Der Betroffene erhält dann Leistungen aus beiden Produkten. 
„Grundsätzlich muss individuell geprüft werden, welche Versicherung für einen Mitarbeitenden passend ist“, erklärt André Budde. Denn einige Zielgruppen sind auf den Erhalt einer bestimmten Fähigkeit angewiesen. Bei der Absicherung handelt es sich um eigenständige Leistungen neben den gesetzlichen Ansprüchen, aber im Ernstfall wird zusätzliches Auskommen beziehungsweise Einkommen benötigt. Dabei hilft die staatliche Absicherung oftmals nicht weiter. „Die Hürden, um gesetzliche Leistungen zu erhalten, sind hoch und in der Regel ist der Betrag eher gering“, weiß der Versicherungsexperte. 

Absicherung von Grundfähigkeiten
Die Absicherung der Grundfähigkeiten über eine Versicherung deckt grundsätzliches Leistungsvermögen ab. Dazu gehört beispielsweise das Sprechen, Hören oder Sehen, das Treppensteigen und Autofahren. Wenn die versicherte Person eine dieser Fähigkeiten bedingungsgemäß verliert, dann erhält sie eine Rente, auch wenn sie ihren Beruf noch ausüben kann. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die einzelnen Fähigkeiten abzusichern. Die Versicherungsbranche hat damit vor einigen Jahren ein neues Produkt geschaffen. 
Die Absicherung der Grundfähigkeiten löst allerdings nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Denn in dieser werden einzelne konkrete Fähigkeiten abgesichert und nicht die komplette Arbeitsfähigkeit. „Wer sich allerdings aus Kostengründen oder aufgrund von anderen Hindernissen keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten kann, der kann zumindest den Grundfähigkeitsschutz abschließen“, sagt Vorsorgeexperte Budde. Besonders risikoträchtige Berufe lassen sich damit günstiger absichern. 

Absicherung der Arbeitskraft

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist umfänglicher. Denn wenn eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann und dies seit mehr als sechs Monaten nicht mehr möglich ist, dann löst das den Versicherungsfall aus“, sagt der Leiter Private Vorsorge. Das finanzielle Auskommen und Einkommen der Betroffenen kann damit gesichert werden. „Bereits für Auszubildende ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Versicherungen zu beschäftigen, denn im Falle des Falles haben sie womöglich noch keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen“, berichtet André Budde. 

Gesundheitsprüfung

Für beide Versicherungen gibt es eine Gesundheitsprüfung. Diese kann allerdings unterschiedlich aussehen. Es ist zu unterscheiden zwischen der vollen Gesundheitsprüfung und der verkürzten Risikoprüfung. „Ab einem Absicherungsbetrag von mehr als 2.501 Euro benötigt der Versicherer über die normalen Gesundheitsfragen hinaus ein ärztliches Zeugnis. Eine Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft ist grundsätzlich immer möglich, deswegen unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden bereits im Vorfeld. Wir können zum Beispiel die Versicherbarkeit überprüfen lassen, ohne dass dies negative Auswirkungen für den Kunden hat“, sagt der Experte.

Mehrwerte für Mitarbeitende 

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden verschiedene Benefits anbieten. Neben der Alters- und Einkommensvorsorge besteht die Möglichkeit, die Arbeitskraft in Form einer Grundfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. „Wir bieten dafür auch Gruppenverträge an. Das bedeutet, dass Mitarbeitende zu vergünstigten Konditionen versichert werden können. Das erleichtert den möglichen Zugang aufgrund von deutlich reduzierten Gesundheitsfragen“, erläutert André Budde. 

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gern, wie Sie über diesen Weg sich einen Vorteil am Arbeitsmarkt verschaffen können.
 

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