Haftpflicht/Rechtsschutz
PFAS: Ist der Generalausschluss seitens des GDV rechtswidrig?
Tatsächlich ist aber ein pauschaler Ausschluss nicht zielführend und keinesfalls im Sinn der Versicherungsnehmer. Die Aufnahme eines pauschalen Ausschlusses, lediglich mit der Möglichkeit der Verhandlung eines Wiedereinschlusses, verschiebt die Notwendigkeit zum Tätigwerden auf den Versicherungsnehmer und setzt diesen unter Druck, was den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen würde. Hinzu kommt, dass laut eines Rechtsgutachtens, das der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e. V. (GVNW) eingeholt hat, der GDV-Ausschluss sogar rechtswidrig sein soll. Demnach halte ein Totalausschluss den Anforderungen des Vertragsrechtes nicht stand. Es läge keine Verhältnismäßigkeit vor; Klauseln müssen stattdessen so formuliert werden, dass Versicherungsnehmer die Tragweite klar erkennen können, was bei einer derartig umfassenden Ausschlussregelung nicht gegeben sei.
Wie der Versicherungsmonitor berichtet, reagierte der GDV vergangenen Freitag auf den Vorwurf. Die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach wies die Kritik entschieden zurück. Laut des seitens des GDV erstellten Rechtsgutachtens bestünden an der Rechtmäßigkeit der Klausel keine Zweifel.
Wer recht habe und was es gegebenenfalls brauche, um die Klausel rechtssicher zu machen, werde sich laut des Versicherungsmonitors zeigen. Der Streit um die PFAS-Klausel zeigt in jedem Fall, dass PFAS unumstritten ein Fokusthema ist und die Industrie nervöser mache als sie zugeben möchte.
„Einen solchen Ausschluss erachten wir ohnehin nicht für sinnvoll. Zielführend ist, den Versicherungsschutz auf den einzelnen Kunden und das individuelle Risikoprofil abzustimmen. Hier beraten wir bei deas umfassend und schaffen Transparenz. Ziel ist, Ausschlüsse zu vermeiden“, erklärt Jörg Linnert, Spartenleiter Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz bei deas. „Die meisten Risikoträger reagieren auch trotz der Empfehlung des GDV risikobezogen und bewerten die einzelnen Risiken, statt den Pauschalausschluss umzusetzen. Entsprechende Deckungen sind daher nach wie vor erhältlich. Schwieriger wird es aber für Unternehmen mit hohem US-Risiko und für PFAS-Hersteller.“ Kommen Sie dazu gern mit uns ins Gespräch.