Gebäude/Inventar/Vorräte

Vorsicht, drohende Unterversicherung! Wie drohende Strafzölle die Versicherungsleistungen beeinflussen können

Zwar hat die amerikanische Regierung die Strafzölle für 90 Tage nach Ankündigung ausgesetzt und befindet sich in Verhandlungsgesprächen mit Deutschland und der EU – sollten die Verhandlungen jedoch erfolglos sein, greifen ab dem 14. Juli die verkündeten Strafzölle. Sollte die EU darauf wie angekündigt mit Gegenzöllen reagieren, verteuern sich die Waren, die aus den USA bezogen werden. Unternehmen, die insbesondere ihren Maschinenpark oder Vorräte von dort beziehen, müssen diese mit Blick auf die initiierten Unruhen in der Zollpolitik künftig anders bewerten.

Thomas Hergarten, Spartenleiter Sach- und Ertragsausfall bei der deas, erklärt die Situation: „Versichert sind Wiederbeschaffungspreise, von denen Zölle ein Teil sind. Unternehmen müssten daher die angekündigten Strafzölle bei der Beschaffung ihrer Anlagegüter und Vorräte on top kalkulieren, da diese wesentlich teurer werden. Hier kann es schnell zu einer Unterversicherung auf Basis der vorher vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für diese Güter kommen.“ 

Im Hinblick auf bereits eingetretene und angezeigte Schäden ist die Situation für Versicherungsnehmer entspannter. Wird die Wiederherstellung aufgrund der Strafzollentwicklung teurer, sind die entstehenden Mehrkosten im Rahmen der Vereinbarungen zu „Preisdifferenzen“ abgedeckt. Solche eventuellen Preissteigerungen sind regelmäßig über eine Sondervereinbarung bis zu einem Haftungslimit in den Verträgen mitversichert. 

Haben Sie ausreichende Deckungssummen in Ihren Verträgen vereinbart? Melden Sie sich gern, wenn Sie unsere Expertise bezüglich einer drohenden Unterversicherung benötigen. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie und beraten Sie umfassend! 
 

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