Haftpflicht/Rechtsschutz

Aufgepasst! – Verfolgung von Verkehrsdelikten im Ausland

Rechtshilfe der EU-Länder untereinander

Die Ferienzeit ist angebrochen, viele Urlauber fahren mit dem Auto in europäische Nachbarländer. Wir erinnern deshalb an das Gesetz über Internationale Rechtshilfe (IRG).

  • Mit diesem Gesetz wurde der Europäische Rahmenbeschluss vom 24.02.2005 umgesetzt, wonach u. a. ausländische Geldsanktionen sowie Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Bußgeldangelegenheiten oder Straftaten im Straßenverkehr auch in Deutschland vollstreckt werden können.
  • Zunächst waren die Niederlande Vorreiter darin, Ersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Anerkennung und Vollstreckung von strafbewehrten Verkehrsordnungswidrigkeiten zu stellen. Der harten Gangart sind inzwischen Österreich, Tschechien, Bulgarien, Ungarn, Litauen, Frankreich, Italien, Schweden, Spanien und Polen gefolgt.

In Deutschland nicht vollstreckbar bleibt die Halterhaftung im fließenden Verkehr. Dies unterscheidet die Bundesrepublik von vielen anderen Staaten, wo wegen Geschwindigkeitsdelikten oder Fehlverhalten gegen den Kfz-Halter Bußgelder, Geldstrafen und sogar Haftstrafen verhängt werden können.

Keine Ausnahme bei Dienstwagen    

Wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird, weil der Halter nicht am Steuer saß, hat das dennoch Folgen, von denen Dienstwagen nicht ausgenommen sind. Kehrt das „delinquente“ Fahrzeug in das betreffende Land zurück, kann es dort so lange beschlagnahmt werden, bis alle Strafzahlungen beglichen sind.

Manche Länder ahnden Regelverstöße rigoros, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

  • Handy am Steuer wird in Kroatien mit 65 € sanktioniert, in den anderen Staaten werden Bußgelder zwischen 110 bis 230 € erhoben.
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt kostet z. B. in Belgien pro Insasse 110 €, in Griechenland werden dafür 350 € erhoben (Leihwagen am Urlaubsort!).
  • Ein Rotlichtverstoß kann Sie in Dänemark ab 270 €, in Norwegen bereits 570 € und in Großbritannien gar bis zu 1.140 € kosten.
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz wird in den Niederlanden mit einem Bußgeld von 370 € geahndet.
  • Die Spanne der Sanktionen bei Alkoholverstößen umfasst ein Nettomonatsgehalt, Vorladung vor Gericht bzw. Haftstrafen und Fahrverbote. Bei übersteigen der Zwei-Promille-Grenze wird in Dänemark das Fahrzeug versteigert, der Erlös fließt in die Staatskasse. Dies trifft auch Besucher des Landes!
  • In den Niederlanden sollte man sich einem Alkohol-/ Drogentest nicht widersetzen, die Weigerung kann eine Haftstrafe bis zu drei Monaten zur Folge haben.

Wenn Sie sich näher informieren wollen, empfehlen wir im Internet „Bußgeldkatalog 2018 im Ausland“. Dort können Sie wertvolle Informationen rund um Ihr Urlaubsland finden.

Allen Leserinnen und Lesern, die mit dem Auto in den Auslandsurlaub fahren oder dort mit einem Mietwagen unterwegs sind, wünschen wir eine sichere Fahrt und erholsame Tage.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

 

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