Kfz/Fuhrpark

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf den Versicherungsschutz

Nach wie vor gilt: Vorsicht bei Fahrten in das Krisengebiet

Der Krieg in der Ukraine ist seit rund einem Jahr bittere Realität. Rund eine Million Menschen aus dem Land sind in Deutschland aufgenommen worden, davon laut Mediendienst Integration 69 Prozent Frauen. Gleichzeitig werden weiterhin Hilfstransporte für die Menschen in der Ukraine organisiert.

Zum Versicherungsschutz bei Fahrten in die Ukraine haben wir die wesentlichen Informationen für unsere Kunden zusammengestellt. Gleichzeitig bitten wir Sie aber, Fragen dazu immer mit den Ihnen bekannten Kundenberaterinnen und -beratern zu besprechen, eine Prüfung anhand des einzelnen Versicherungsvertrags ist immer notwendig.

Darüber hinaus möchten wir grundsätzlich darauf hinweisen, dass Fahrten in die Ukraine weiterhin mit einem sehr hohen Risiko verbunden sind. Das gesamte Land gilt als Kriegsgebiet. Wie immer wieder in den Nachrichten zu sehen und zu hören ist, werden auch im westlichen Landesteil Luftschläge und Raketenangriffe geführt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät weiterhin dringend davon ab, in die Ukraine oder in das Grenzgebiet der Anrainerstaaten zu fahren. Das gefährde die koordinierten Hilfsmaßnahmen, letztlich gefährde man damit aber auch sich selbst und andere.
 

Wie ist es um den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeugversicherung bestellt?

Für in Deutschland versicherte Fahrzeuge, die in der Ukraine unterwegs sind, haben sich durch die Kriegshandlungen Änderungen im Versicherungsstatus ergeben. Das gilt unter anderem für den Kaskoversicherungsschutz.

Nach Auskunft der Assekuranz besteht weiter Versicherungsschutz für Fahrzeuge im europäischen Raum gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Sofern sich das Fahrzeug aber in der Ukraine aufhält, müssen für den Kaskoversicherungsschutz sowie auch für Schutzbriefe, Unfall- und Fahrerversicherungsschutz Ausschlussklauseln beachtet werden.

Diese Ausschlussklauseln lauten in der Regel so:

„Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt:

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.“

Das heißt, in der Regel besteht für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, kein Versicherungsschutz in den genannten Sparten mehr, wenn sie auf ukrainischem Territorium unterwegs sind. Denn das gesamte Land gilt als Kriegsgebiet. Unter Umständen sind für Hilfstransporte großer und in dieser Hinsicht erfahrener Organisationen Ausnahmegenehmigungen der Versicherer zu erlangen. Dies ist aber nur im Einzelfall möglich. Informieren Sie uns bitte generell über geplante Fahrten in die Ukraine. Wir klären dann alles Weitere mit Ihrem Versicherer. Sprechen Sie dazu unsere Kundenberaterinnen und -berater an oder kontaktieren Sie uns hier.

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