Übergreifend
Allgemeine Auswirkungen auf Unternehmensrisiken durch die Ukraine-Krise
Welche Versicherungssparten sind betroffen?
- Sachversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Cyberversicherung
- Kreditversicherung
- D&O-Versicherung
- Transportversicherung
- Verkehrshaftungsversicherung
- Kfz-Versicherung
Der Krieg in der Ukraine und das dadurch ausgelöste Leid erschüttert die Menschen in Europa und in anderen Teilen der Welt nach wie vor – auch ein Jahr nach den ersten Kampfhandlungen. Seitdem sind von Seiten der EU, der USA, Großbritanniens und anderer Länder harte Sanktionen gegen Russland und seinen Verbündeten Belarus ausgesprochen worden, die mehrfach verschärft worden sind.
Sowohl der Krieg in der Ukraine als auch die Sanktionen gegen Personen und die russische Wirtschaft haben Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Zur Sorge um die eigenen Mitarbeitenden oder Geschäftspartner im Kriegsgebiet kommt die Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft des geschäftlichen Engagements in der Ukraine und in Russland. Aus der Perspektive des Versicherungs- und Risikoberaters wollen wir an dieser Stelle einige aktualisierte Informationen in dieser sich ständig verändernden Situation geben.
Was passiert mit Standorten oder Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in der Ukraine? Sind diese versichert?
Wichtig: Sollte Ihr Unternehmen eigene Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften in der Ukraine haben, so sollte der bestehende Versicherungsschutz im Einzelfall auch weiterhin unter Einbeziehung der lokalen Makler sowie Versicherer geklärt werden. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt zu Ihrer deas-Kundenberaterin oder Ihrem deas-Kundenberater auf. Sie arbeiten intensiv mit unseren Partnern der GrECo-Group zusammen, die wiederum eng mit ihren ukrainischen Kolleginnen und Kollegen vernetzt sind und eine Task Force ins Leben gerufen haben, die alle Informationen sammelt. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Text zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise auf Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Was ist in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Kunden oder Subunternehmern in der Ukraine, Russland oder Belarus zu beachten?
Grundsätzlich sollten Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen zu Dienstleistern, Kunden, Lieferanten oder Subunternehmen in der Ukraine, Russland oder auch Belarus unterhalten, unbedingt die aktuelle Sanktionslage beachten.
Die EU hat beispielsweise Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote für sogenannte Dual-Use-Produkte (militärisch und zivil nutzbar), für Produkte, die in der Luft- und Raumfahrt, in der Verteidigung oder in der Ölraffination eingesetzt werden sowie für den Finanzsektor verhängt.
Aktuell gilt: Russische Unternehmen (auch Tochterunternehmen deutscher Gesellschaften) müssen ihre Versicherungsangelegenheiten mit russischen Versicherern und Brokern lokal klären.
Einen eigenen Überblick über die verhängten Sanktionen gibt die Internetpräsenz des BUNDESAMTES für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dort sind aktuelle Informationen abrufbar.
Mit Personen und Unternehmen, die auf Sanktionslisten stehen, darf nicht zusammengearbeitet werden beziehungsweise es dürfen ihnen keine Finanzressourcen zur Verfügung gestellt werden. In internationalen Versicherungsverträgen steht daher in der Regel eine Sanktionsausschlussklausel, die bewirkt, dass der Versicherungsschutz endet, sobald eine Sanktion wirksam wird. Dieser Ausschluss kann unter Umständen auch für Sanktionen außerhalb der EU, die von Drittstaaten wie den USA oder Großbritannien ausgesprochen werden, gelten. Auch Waren, die unter ein anwendbares Handelsembargo fallen, können nicht versichert werden.
Die Situation ist dynamisch. Jeder Kunde sollte entsprechende Due-Diligence-Systeme für Geschäftspartner vorhalten und seine Lieferketten engmaschig prüfen, ob sich gegebenenfalls durch diese Situation Bedrohungen für das eigene Geschäftsmodell ergeben.
Gegenmaßnahmen von russischer Seite sind ebenfalls erfolgt. So hat die russische Zentralbank bekannt gegeben, dass es russischen Versicherern verboten sei, Geschäfte mit internationalen Versicherungsunternehmen aus „unfreundlichen Staaten“ abzuschließen und Geld aus Verträgen an diese Unternehmen und Personen zu überweisen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift geschlossen wurden. Das russische Broker-Unternehmen unseres Partners GrECo ist verkauft worden und firmiert nun unter Nobilis. Risiken in Russland werden nicht mehr von internationalen Versicherungsprogrammen gedeckt. Die lokale Betreuung russischer Unternehmen kann nur von dort ansässigen Unternehmen übernommen werden.
Greifen Kriegs- und Terrorklauseln oder -ausschlüsse bei meinen Versicherungen?
Grundsätzlich finden sich Ausschlüsse wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, Aufruhr und Streik etc. in allen Versicherungssparten wieder. Denn diese Vorkommnisse haben vor allem gemeinsam, dass es sich um nicht kalkulierbare und steuerbare Kumulrisiken handelt, die kein Rückversicherer oder auch Erstversicherer übernehmen will.
Die Ausnahme ist die Transportversicherung in Bezug auf Seetransporte und Luftbeförderung, weil dort in der Regel zunächst ein einzelnes Risiko betroffen ist, nämlich das Schiff oder das Flugzeug. Allerdings haben die Versicherer in der Regel in ihren Verträgen ein zweitägiges Sonderkündigungsrecht, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Von diesem Recht haben verschiedene Versicherer inzwischen auch Gebrauch gemacht.
Mehr zu den einzelnen Themen finden Sie in den Beiträgen zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die unterschiedlichen Versicherungssparten. Bei allen Fragen wenden Sie sich gern an Ihre deas-Kundenberaterin oder Ihren deas-Kundenberater oder nutzen Sie diesen Kontakt.