Brandgefahr durch Elektrogeräte

Prüfung elektrischer Apparate am Arbeitsplatz

In einem Unternehmen werden viele unterschiedliche elektrische und elektronische Geräte verwendet. Von diesen kann allerdings auch eine Brandgefahr ausgehen. Deswegen ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Elektrofachkraft mit der Prüfung zu beauftragen. Andreas Iwanowicz, Experte für Schadenprävention in unserer Unternehmensgruppe, erläutert, welche Geräte überprüft werden müssen und in welchen Zeiträumen dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) in der DGUV V3 (Vorschrift 3) die Prüfung elektrischer ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel. Hierbei handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift.

Laut Vorschrift müssen die Betreiber selbst ermitteln,

  1. welche Geräte prüfbedürftig sind,
  2. welche Fristen für die Prüfungen zugrundgelegt werden,
  3. welche Anforderungen an die Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer gestellt werden.

Dieser recht breite Entscheidungsspielraum bringt eine große Eigenverantwortung der Betreiber mit sich.

 

Prüfbedürftige Betriebsmittel nach DGUV V3

Grundsätzlich fallen unter die Vorschrift DGUV V3 alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel und Anlagen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um betriebseigene Geräte oder um Privatgeräte von Mitarbeitenden und sonstigen Personen handelt.

Einige Beispiele für prüfbedürftige Geräte:

  • Computer
  • Kaffeemaschinen
  • Kühlschränke
  • Radios
  • Verlängerungskabel
  • elektrische Werkzeuge
  • ortsfeste Maschinen & Anlagen (zum Beispiel Aufzüge)

 

Richtwerte für Prüffristen nach DGUV V3

Unterschieden wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln sowie zwischen stationären und nicht stationären Anlagen. Die Prüfungsintervalle sind aus speziellen Prüffristen-Listen ersichtlich. Im Folgenden nennen wir einige wichtige Prüfungen für elektrische Betriebsmittel und Anlagen.

 

Eingangsprüfung:

Einmalig; diese kann entfallen, wenn der Hersteller oder Errichter die Anlagenkonformität mit der DGUV V3 bescheinigt.

 

Wiederholungsprüfung von ­elektrischen Anlagen und ­ortsfesten Betriebsmitteln:

jährlich in Räumen besonderer Art VDE 0100, Gruppe 700, ansonsten alle vier Jahre

 

Prüfung von ortsveränderlichen ­elektrischen Betriebsmitteln:
Diese können gemäß DIN VDE ein Gewicht von bis zu 18 Kilogramm haben.

  • halbjährlich bis zweijährig (Büros), Fristen je nach Betriebsart
  • vierteljährlich: Prüfung von Geräten auf Baustellen (ortsveränderlich)

 

Weitere Prüffristen können sich zum Beispiel aus Landesbauordnungen oder der Betriebssicherheitsverordnung ergeben.

 

Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer

Prüferin oder Prüfer können sein:

  • befähigte Personen, zum Beispiel eine Elektrofachkraft
  • von Bundesländern zugelassene Überwachungsstellen (bei überwachungsbedürftigen Anlagen)

 

Private Elektrogeräte

Private Elektrogeräte werden, was die Prüfpflichten angeht, unternehmenseigenen gleichgestellt. Der Grund ist einfach: Auch von diesen Geräten kann eine Unfallgefahr für die Beschäftigten im Betrieb ausgehen.

Daher gilt die Betriebssicherheitsverordnung (hier indirekt über die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes) auch für private Elektrogeräte am Arbeitsplatz.

 

Empfehlungen für Arbeitgeber

Wir empfehlen Arbeitgebern, bereits im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, dass mitgebrachte, private Elektrogeräte mit Prüfkennzeichen wie GS, VDE, VDE/GS gekennzeichnet sein müssen und soweit von außen erkennbar in einem einwandfreien Zustand sein sollten.

Nach einer Prüfung von Elektrogeräten ist es empfehlenswert, diese mit entsprechenden Prüfaufklebern zu kennzeichnen. So ist es einfach zu erkennen, ob und wann ein Gerät geprüft wurde.

 

E-Check

Im Zusammenhang mit der Prüfung von Elektrogeräten findet immer wieder der sogenannte „E-Check“ Erwähnung. Hierbei handelt es sich um ein durch den „Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke“ (ZVEH) geschaffenes Instrument, das eigentlich nichts anderes als die Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln umfasst. Im Rahmen des E-Checks bieten Elektrofachbetriebe aber häufig zusätzliche Leistungen an, zum Beispiel

  • Rauchmelder-Wartung,
  • Einbruchmeldeanlagen-Wartung,
  • Blitzschutzanlagen-Wartung.

In der Regel zielt der E-Check auf private Wohnobjekte ab. Als Marketinginstrument wird dieser häufig wie folgt beworben: „Sicherheit für Familien, Haus und Hof.“

Vor Auftragsvergabe unter dem Namen „E-Check“ sollten Unternehmen oder Einrichtungen den Aufgabenumfang detailliert mit dem Elektrofachbetrieb festlegen. Denn eigentlich hat dieser schwammige Begriff nichts im gewerblichen Bereich verloren.

 

Prüfung nach DGUV V3 versus VdS Klausel 3602

Die Prüfung nach DGUV V3 ersetzt nicht die Prüfung nach VdS Klausel 3602 „Revision elektrische Licht- und Kraftanlagen“, die teilweise in Versicherungsverträgen festgeschrieben und dann jährlich durchzuführen ist. Die Prüfung nach DGUV V3 bezieht sich auf den Personenschutz. Die Prüfung nach VdS Klausel 3602 baut darauf auf und bezieht sich auf den Schutz von Sachwerten.

Der Prüfungsumfang nach DGUV V3 ergibt sich aus VDE 0701-0702 (Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte).

Die Nichtdurchführung von Prüfungen der elektrischen Anlagen und Geräte kann eine Verletzung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten bedeuten und im Schadenfall zu einer Leistungskürzung durch den Sachversicherer führen.

 

Wichtige Tipps:

Elektrogeräte …

… sollten ausschließlich auf nicht brennbaren Unterlagen stehen.

… nur neben nicht brennbaren Sachen aufstellen; sind brennbare Gegenstände in der Nähe (Gardinen, Tischdecken, Akten etc.) ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.

… sollten nach Betriebsschluss stets vom Stromnetz genommen werden – das heißt: Netzstecker ziehen!
 

Thermografie

Zusätzlich zu den vorgenannten Überprüfungen ist es empfehlenswert, Elektroverteilungen, Schaltkästen etc. einer Thermografie zu unterziehen. Der Einsatz von Infrarot-Wärmebildkameras ermöglicht die frühzeitige Erkennung anormaler Heißstellen, bevor ein überhitztes Schaltelement oder ähnliches zur Brandursache werden kann.

 

 

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