Verpackungsgesetz und Klimaschutz

Seit Januar 2023 sind Betreiber von Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet, Essen zum Mitnehmen sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Bereits im Juli 2021 trat das Verpackungsgesetz in Kraft. Dieses sieht eine stufenweise Einführung der neuen Regelungen zu den Themen Mehrweg und Pfandpflicht vor. Und nun sind seit Anfang Januar 2023 die Betreiber von Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet, ihre angebotenen Speisen und Getränke nicht nur in Einwegpackungen zum Verkauf anzubieten, sondern auch in Mehrwegverpackung. Sie können dafür ein eigenes Mehrwegsystem mit Pfand installieren. Betriebe, die kein eigenes Pfandsystem haben, können auf Mehrwegbehältnisse von verschiedenen Anbietern zurückgreifen.

Lediglich Imbisse, Kioske und kleinere Geschäfte, die nicht mehr als fünf Beschäftigte haben und deren Ladenfläche weniger als 80 Quadratmetern beträgt, sind von der Pflicht ausgenommen. Die Betreiber dieser Kleinbetriebe müssen allerdings anbieten, die eigenen Behältnisse der Kundinnen und Kunden zu befüllen.  

Das Gesetz trägt dazu bei, einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen umzusetzen. Zudem soll dadurch der Müllanteil deutlich reduziert und die Umwelt weniger belastet werden. Die untere Umweltschutzbehörde muss die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren. Wenn sich Gastronomen nicht daran halten, müssen sie Bußgelder bis zu 10.000 Euro fürchten.

Hintergrund: Das Umweltbundesamt führte 2019 bereits in einer Studie aus, dass in Deutschland jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher für Heißgetränke verwendet werden. Das entspricht 34 Becher pro Kopf im Jahr. Die Behälter werden nach der einmaligen Nutzung weggeworfen, häufig leider auch achtlos in die Umgebung oder sie fallen aus übervollen Mülleimern heraus. Aufgrund der Studie hat das Umweltbundesamt dann die Einrichtung von Mehrwegsystemen vorgeschlagen.

Diesen Beitrag teilen