Übergreifend

Das ändert sich zum 1. Januar 2021

Mit dem Jahreswechsel steigt unter anderem die Mehrwertsteuer wieder an

Das neue Jahr bringt einige Änderungen für Unternehmen mit sich. Nachdem die COVID-19-Krise 2020 für steuerliche Entlastungen sorgte, enden nun einige der befristeten Maßnahmen. Zudem treten weitere Neuregelungen in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel.

 

Versicherungsteuermodernisierungsgesetz

Das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts (VersStRModG) tritt zum 1. Januar in Kraft. Es regelt unter anderem die Versicherungsteuerpflicht nach deutschem Recht für im Ausland liegende Betriebsstätten ohne eigenen Rechtsmantel. Weitere Informationen sind im Artikel von Andreas Wendt, COO der deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH, zu finden.

 

Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung hat aufgrund der COVID-19-Pandemie die Mehrwertsteuer auf 16 Prozent beziehungsweise 5 Prozent gesenkt. Ab Januar 2021 gilt wieder der reguläre Satz von 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent.

 

Kurzarbeitergeld: Steuerfreiheit von Zuschüssen

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine begrenzte und befristete Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld eingeführt. Diese soll verlängert werden. Die Steuerfreiheit gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Januar 2022 enden.

 

Gesetzlicher Mindestlohn wird angehoben

Stufenweise soll der Mindestlohn bis 2022 steigen. Zum 1. Januar 2021 wird der Stundensatz auf 9,50 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro ist für den 1. Juli geplant.

 

Kfz-Steuer orientiert sich an Schadstoffausstoß

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch und einem Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) von mehr als 195 Gramm pro Kilometer steigt die Kfz-Steuer. Stößt das Fahrzeug allerdings weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer aus, wird die Steuer reduziert.

 

Einführung eines CO2-Preises

Ab Januar müssen Energie- und Verkehrsunternehmen für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, eine Abgabe zahlen. Anfangs liegt der CO2-Preis bei 25 Euro und steigt schrittweise in den kommenden Jahren an. Dies hat zur Folge, dass Benzin, Heizöl und Erdgas voraussichtlich teurer werden. Verbraucher müssen sich laut der Bundesregierung darauf einstellen, dass der Liter Benzin 7 Cent mehr kosten wird, Diesel- und Heizöl-Preise werden um 7,9 Cent erhöht und Erdgas dürfte 0,6 Cent pro Kilowattstunde mehr kosten. Durch diesen höheren CO2-Preis sollen fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv werden.

 

Kfz-Versicherung: neue Typ- und Regionalklassen

Die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht ändern sich mit Beginn des Jahres 2021. Jedes vierte Fahrzeug wird in eine andere Typklasse eingestuft. Rund 6,1 Millionen Versicherte werden höher eingestuft, etwa 4,6 Millionen profitieren von besseren Typklassen und müssen somit weniger zahlen, da ihr Auto niedriger eingestuft wird.

 

Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Auch die Arbeitgeber können ab dem neuen Jahr die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen, wenn dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde. Der Arbeitgeber benötigt dafür allerdings die Bevollmächtigung des oder der Beschäftigten.

 

Registrierungspflicht für Drohnen

Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese künftig registrieren lassen. Dies gilt für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Wenn diese mit einer Kamera ausgestattet ist und nicht als Spielzeug verwendet wird, dann gilt das bereits bei einem niedrigeren Gewicht. Zum 1. Januar 2021 tritt eine EU-Durchführungsverordnung in allen EU-Mitgliedsländern und der Schweiz in Kraft. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge im zivilen Bereich. Damit soll die Flugsicherheit erhöht werden. Es wird zudem sichergestellt, dass Drohnenbesitzer nachverfolgt werden können.

Es gilt auch eine Versicherungspflicht für Drohnen. Lassen Sie Ihren sogenannten Multicopter ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung aufsteigen oder führen den entsprechenden Versicherungsnachweis nicht bei sich, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus kann – je nach Nutzungsart und Modell – auch eine weitergehende Absicherung wie beispielsweise eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.

Gerne beraten wir Sie zu der für Ihre individuelle Situation passenden Absicherungsmöglichkeit.

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