Gebäude/Inventar/Vorräte

Die Inflation und ihre Auswirkung auf die Versicherungssummen in der Sachversicherung

Das Thema Preissteigerung ist derzeit überall präsent und wirkt sich auf viele Bereiche – sowohl privat wie beruflich – erheblich aus.

Auch die Versicherungswirtschaft kann sich diesen Umständen nicht entziehen: Schäden werden insgesamt teurer, infolgedessen steigen die Prämien.

In der Sachversicherung (Gebäude- oder Inhaltsversicherung) ergeben sich darüber hinaus Anpassungsbedarfe: Damit ein Schaden vollständig vom Versicherer ersetzt werden kann, muss die Versicherungssumme jeweils dem Versicherungswert entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger, besteht Unterversicherung und der Versicherer wird einen Schaden nur anteilig erstatten. In den meisten Versicherungsverträgen gilt als Maßstab der Neuwert der versicherten Sachen. Das sind bei Gebäuden die aktuellen Kosten eines gleichartigen Neubaus inklusive Planungskosten und für die Einrichtung die Aufwendungen für gleichartige neue Einrichtungsgegenstände oder Maschinen. 

Damit nicht über die Preissteigerungen eine automatische Unterversicherung entsteht, enthalten die Versicherungsverträge sogenannte Anpassungsfaktoren, die vor einer inflationsbedingen Unterversicherung schützen. In die Anpassungsfaktoren fließen die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Steigerungen der Arbeits- und Materialkosten ein. Somit steigen die Versicherungssummen – und die Versicherungsprämien werden ebenfalls erkennbar höher ausfallen.

Zum 1.1.2023 steigen die Anpassungsfaktoren überdurchschnittlich an. So werden die Indizes für Gebäude im Vergleich zum Vorjahr um 17,7 % ansteigen und für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung um 10 %.

Natürlich können Unternehmen einen eigenen, individuellen Anpassungsfaktor wählen oder die automatische Steigerung der Versicherungssummen ablehnen. Allerdings werden die Versicherer dann in künftigen Schadenfällen intensiver prüfen, ob die Versicherungssumme ausreichend ist und keine Unterversicherung vorliegt.

Das Aussetzen der Anpassung ist jedoch nicht zu empfehlen. Bei den aktuellen Preissteigerungen ist eine Unterversicherung damit „zwangsläufig“, es sei denn, die bisherige Versicherungssumme ist mehr als ausreichend ausgestattet. Bei einigen Industriebranchen kann eine individuelle Anpassung der Einrichtungsfaktoren jedoch dann sinnvoll sein, wenn die Inflation für den eigenen Maschinenpark deutlich niedriger ist als die oben genannten 10 % Steigerung für alle gewerblichen Arbeitsmaschinen. Bei den betrieblichen Gebäuden wird die Ermittlung eines individuellen Anpassungsfaktors oder eines aktuellen Neuwerts nur mit Hilfe von Spezialisten (Sachverständigen) möglich sein.

Neben der Versicherungssumme für Gebäude und Einrichtung sollte auch die Versicherungssumme für Vorräte (zum Beispiel Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigprodukte oder Verpackungen) kritisch geprüft werden. Hierfür gibt es keine automatischen Anpassungsfaktoren, weil die Situation für jedes Unternehmen unterschiedlich ist. Da die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20 % ansteigen, sollte eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung dieser Versicherungssumme erfolgen. 

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Ermittlung Ihrer individuellen Versicherungssummen benötigen, sprechen Sie uns jederzeit gern an

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