Kfz/Fuhrpark

Die Zukunft: autonomes Fahren

Fahrzeuge bewegen sich autonom im Straßenverkehr, die Person am Steuer muss nicht mehr selbst aktiv werden. Das ist eine sehr realitätsnahe Zukunftsvision. Es besteht kein Zweifel, dass dies demnächst möglich ist, die Frage ist nur: Wann genau und auf welchem Level?

Mitte Mai 2022 hat Mercedes-Benz als erster Autohersteller ein hochautomatisiertes Level-3-Fahrzeug vorgestellt, das eine Zulassung erhalten hat. Der Weg vom assistierten, über teilautomatisierten, hochautomatisierten, vollautomatisierten bis hin zum autonomen Fahren führt über fünf Level. Das nun zugelassene Auto hat die dritte Stufe erreicht. Ein großer Schritt: Der Pkw beschleunigt und bremst selbstständig, hält die Spur und beobachtet die Umgebung. Die Fahrerin oder der Fahrer kann sich im langsam fließenden Verkehr auf Autobahnen (bis zu 60 km/h) zeitweise anderen Dingen widmen. Er muss jedoch kurzfristig das System wieder übernehmen können. „Bis zum Level 5, dem autonomen Fahren, wird es allerdings noch dauern. Denn dafür wird ein flächendeckendes 5G-Netz benötigt“, sagt Daniel Höckelmann, Leiter Kfz. Auf dieser Ebene gibt es nur noch Passagiere. Das Fahrzeug kann sich auch ohne Zutun eines Menschen fortbewegen, da die Technik alle Verkehrssituationen bewältigen kann.
 

Haftung und Versicherungsschutz

Aber was bedeutet die zunehmende Automatisierung des Fahrens für den Versicherungsschutz? „In Deutschland haftet die Halterin oder der Halter. Jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen können“, sagt Daniel Höckelmann. Wenn es zu einem Unfall mit einem automatisiert fahrenden Fahrzeug kommt, dann entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung das Unfallopfer. Der Grad der Automatisierung ändert nichts am Versicherungsschutz. Dies bestätigt auch die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach in einem Artikel des GDV zum hochautomatisierten Fahren: „So gewähren wir ein Höchstmaß an Opferschutz und tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Akzeptanz automatisierter Autos bei.“
 

Verringerung der Schäden

Fahrassistenzsysteme können zunehmend ins Fahrgeschehen eingreifen und die Fahrerin oder den Fahrer entlasten. Das wirkt sich auch auf die Sicherheit im Straßenverkehr aus, wie eine Studie des GDV zum automatisierten Fahren zeigt. „Es werden deutlich weniger Unfälle passieren. Jedoch werden die Reparaturkosten für die Fahrzeuge mit der zusätzlichen Technik enorm steigen“, sagt Daniel Höckelmann. Ebenso zeigt die GDV-Studie, dass die Assistenzsysteme nicht alle Schäden verhindern können. Sie haben beispielsweise keinen Einfluss auf Hagelschäden oder Diebstahl. Außerdem wird die Verbreitung der neuen Systeme nur langsam voranschreiten, da diese nur in Neuwagen eingebaut werden.
 

Produkthaftung

„Ein anderes Thema ist die Produkthaftung. Wenn ein Automobilhersteller oder Zulieferer fehlerhafte Teile verkauft, muss er sich aufgrund geltender Gesetze verantworten. Wie das aber beim automatisierten Fahren aussieht, ist noch nicht geregelt“, sagt Daniel Höckelmann. Das heißt, es ist noch offen, wann die fahrende Person und mithin die Kfz-Haftpflichtversicherung der Halterin oder des Halters für Folgen einstehen muss und wann die Produkthaftpflicht des Herstellers, Mobilfunkanbieters, Netzbetreibers, IT-Dienstleisters oder Kartenanbieters greift. „Es gibt also noch viel zu klären. Wir beobachten selbstverständlich die Situation und prüfen, wie wir unseren Kunden die passenden Lösungen dafür anbieten können“, schlussfolgert Daniel Höckelmann.

 

 

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