Einbrüche in Unternehmen – ein unterschätztes Risiko?
Die polizeiliche Kriminalstatistik besagt in der Rubrik „Schwerer Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen“, dass die Anzahl an Einbrüchen in Unternehmen zurückgeht. Im Jahr 2021 wurden 43.684 Einbruchdiebstähle dokumentiert (Vergleich 2020: 55.414). Dabei bleibt es bei gut einem Drittel dieser Taten bei Versuchen. Auch unverändert ist die Aufklärungsquote von etwas mehr als 20 Prozent der Delikte.
Was die Statistik jedoch nicht ausweist: Wie hoch sind die Schäden bei den Unternehmen? Fest steht, dass jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe entstehen – sei es als Schäden aus der Entwendung von Sachen bzw. Wertgegenständen oder Beschädigungen an Gebäuden und der Einrichtung. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Punkt sind die Schäden aus der Störung oder Unterbrechung des Betriebes.
Diese Schäden können – auch wenn hierfür Versicherungsschutz besteht – für die Unternehmen größere Probleme bedeuten: Vielleicht werden Sachen entwendet, die wichtig sind und erst mit großer zeitlicher Verzögerung wiederbeschafft werden können. Ein längerer Ausfall der Produktion oder ein Kundenverlust könnten dann die Folge sein. Oft sind die Beschädigungen vielfach höher als der Entwendungsschaden. Vandalismusschäden, zum Beispiel Zerstörungen an wichtigen Maschinen, führen nicht selten zu größeren Ausfällen. Neben einem guten Versicherungsschutz, der auch Unterbrechungsschäden mit einschließen sollte, ist ein adäquates Sicherheitskonzept für jeden Betrieb erforderlich.
Für wirksame Schutzmaßnahmen gilt dabei folgender Grundsatz: „Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.“ Die einzelnen Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein und, das ist ebenso wichtig, mit organisatorischen Maßnahmen begleitet werden. Denn nur in Kombination mit dem entsprechenden Verhalten entsteht ein wirksamer Schutz.
Welche technischen Maßnahmen sollte man durchführen? Hierbei sind stets folgende Grundsätzlichkeiten zu bedenken: Diebe kommen meist dann, wenn niemand anwesend ist, nutzen häufig den Schutz der Dunkelheit und sind bestrebt, wenig Aufmerksamkeit zu erzielen. Dabei spielt Schnelligkeit eine nicht unbedeutende Rolle. Bedenkt man diese Umstände, folgt daraus der logische Hinweis: Machen Sie Kriminellen ihr Handeln so schwer wie möglich. Erkennbare Sicherheitssysteme schrecken ab.
Welche mechanischen Sicherungen sind sinnvoll?
Ein guter Schutz beginnt mit der Sicherung des Grundstücks. Ein stabiler und hoher Zaun verhindert, dass Fremde einfach auf das Grundstück gelangen können. Bäume oder Sträucher dürfen dabei nicht als Steighilfe dienen und müssen daher in Abständen gepflanzt werden. Achten Sie auch darauf, dass Sie Gegenstände, die als Aufstiegshilfe dienen können, nicht frei auf dem Gelände herumstehen oder liegen lassen. Daneben kann eine gute Ausleuchtung eine zusätzliche Maßnahme sein, um Einbrecher abzuschrecken. Eine Beleuchtung an Eingängen und Toren, die durch Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren aktiviert wird, erscheint sinnvoll.
Im Weiteren ist das Gebäude entsprechend zu schützen. Selbstverständlich sollte sein, dass die Türen nach Betriebsschluss oder in den betriebsfreien Zeiten abgeschlossen werden – ein einfaches Zuziehen bietet keinen wirksamen Schutz gegen unbefugtes Betreten. Außerdem sollten die Türen mit Schließzylindern ausgestattet sein, die bündig mit dem Schließblech abschließen und den Normen nach DIN 18252 bzw. EN 1303 entsprechen und zusätzlich VdS-zertifiziert sind (VdS Schadenverhütung GmbH).
Hinzu kommen einbruchhemmende Türen, Tore, Fenster, Dachkuppeln, Rollgitter, die nach DIN V ENV 1627 geprüft und zertifiziert sind. Hierbei gibt es verschiedene Widerstandsklassen oder Resistance Class: Ab WK/RC 2 erhält man einen guten Einbruchschutz. Dieser eignet sich meist für kleinere Betriebe mit geringen Werten. Einen sehr guten Einbruchschutz bieten die Klassen WK/RC 3 und 4 – diese sollten größere Betriebe mit höheren Werten installieren.
Bei Fenstern ab WK/RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist. Auch Fenster können nachgerüstet werden. Hier ist auf Bauteile zu achten, die der DIN-Norm 18104 Teil 1 und 2 entsprechen. Zusätzlich sind abschließbare Fenstergriffe erforderlich.
Fenster von Lagerräumen, Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Türen können mit zusätzlichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab WK/RC2) gesichert werden. Will man Gitterroste für Kellerschächte nachrüsten, kann man dies über spezielle Abhebesicherungen tun, die im Schacht verankert werden.
Räume oder Hallen, in denen hochwertige Maschinen, Geräte oder Waren aufbewahrt werden, aber auch Server- oder Kühlräume sollten gegebenenfalls besonders gesichert werden (eventuell durch den Einsatz von zusätzlichen Sicherungen wie elektronischen Zutrittskontrollen oder die Verwendung von Bauteilen höherer Widerstandsklassen).
Besondere Wertgegenstände, die sich notwendigerweise in den Betriebsräumen befinden müssen, gehören in Tresore, Wertschutzschränke oder (bei entsprechender Größe) in Tresorräume. Fragen Sie sich jedoch insbesondere bei Bargeld: Muss ein großer Bargeldbetrag überhaupt über Nacht oder über das Wochenende in den Betriebsräumen aufbewahrt werden?
Achten Sie darauf, dass Tresore nach DIN EN 1143-1 zertifiziert sind. Dabei sollte die erforderliche Sicherheitsklasse mit dem Versicherer abgestimmt sein. Noch ein Praxistipp: Wertschutzschränke sollten auf jeden Fall fachgerecht und massiv verankert werden. Außerdem sollten sie möglichst verdeckt aufgestellt werden, da sie bei Dieben Begehrlichkeiten wecken.
Elektronische Sicherungen
Elektronische Maßnahmen, wie beispielsweise eine Einbruchmeldeanlage, können als Außenüberwachung oder auch mit Überwachung der Innenräume ausgestaltet sein. Bei einer Außenüberwachung werden Türen und Fenster mit Sensoren überwacht; ein unbefugtes Öffnen führt dann zu einem örtlichen Alarm (akustisches und/oder optisches Signal) in Verbindung mit einer Weiterleitung des Alarms zur Polizei oder zu einem Wachunternehmen. Die Überwachung der Innenräume mit Bewegungsmeldern oder Lichtschranken rundet eine gute Einbruchmeldeanlage ab, die zudem VdS-zertifiziert und von einem Fachunternehmen installiert werden sollte.
Zusätzlich kann ein Werkschutz eingerichtet oder ein Wachschutz beauftragt werden, welcher in unregelmäßigen Abständen das Gelände überwacht, bestimmte wichtige Prüfpunkte oder den Verschluss von Türen kontrolliert. Elektronische Messgeräte stellen ein Prüfprotokoll sicher, welches die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollen und ebenso Unregelmäßigkeiten protokolliert.
Wenn durch eine gute Organisation sichergestellt ist, dass Türen und Fenster nach Betriebsschluss oder Beendigung der Nutzung abgeschlossen oder verschlossen werden und keine Wertsachen sichtbar herumliegen, dann rundet dies einen sinnvollen und wirksamen Schutz gegen unliebsame Besucher ab. Hoffentlich schrecken diese Maßnahmen potentielle Täter ab, dann kann die Kriminalstatistik auch in den kommenden Jahren rückläufige Zahlen ausweisen.
Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer einfach an.