Übergreifend
Gesetzliche Änderungen in 2026: was Unternehmen wissen müssen
Industriestrompreis: Entlastung für energieintensive Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein subventionierter Industriestrompreis für besonders energieintensive Branchen wie Chemie, Stahl oder Papier, um die hohen Energiekosten abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern. Fortan zahlen Unternehmen für bis zu 50 Prozent ihres Verbrauches nur fünf Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum regulären Strompreis wird staatsseitig übernommen. Die Regelung gilt zunächst bis 2028. Unternehmen, die von dieser Entlastung profitieren möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa auf der EU-Carbon-Leakage-Liste stehen und sich verpflichten, einen Teil der eingesparten Kosten in Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Energieeffizienz zu investieren. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam prüfen können, ob Anpassungen insbesondere bei Ihrer Ertragsausfallversicherung erforderlich sind.
Energie- und Stromsteuergesetz: dauerhafte Entlastung für Unternehmen
Darüber hinaus regelt das Energie- und Stromsteuergesetz die steuerliche Belastung auf Energie und Strom unabhängig von Branche und Marktpreis. Ab 2026 wird die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie für Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Unternehmen zahlen künftig nur 0,05 Cent pro Kilowattstunde, was eine deutliche Senkung gegenüber dem bisherigen Satz ist. Außerdem gibt es eine neue Regelung für Elektromobilität: Künftig sind nicht die Fahrer von Elektrofahrzeugen für die Stromsteuer verantwortlich, sondern die Betreiber von Ladepunkten. Darüber hinaus bleibt die Rückspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen steuerfrei. Für Stromspeicher wird eine klare Definition eingeführt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
CO2-Steuer: höhere Kosten für fossile Energien
Der nationale CO2-Preis steigt im Januar 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne. Das betrifft vor allem fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe. Für Unternehmen bedeutet das: die Heiz- und Transportkosten steigen. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, der die Energiewende und den Ausbau von klimafreundlichen Technologien finanziert. Ab dem Jahr 2028 wird die nationale CO2-Bepreisung in den europäischen Emissionshandel (ETS-2) überführt. Hier gilt es, die finanziellen Auswirkungen auf die Betriebskosten zu bewerten und zu prüfen, ob Anpassungen in der Versicherung sinnvoll sind.
Lkw-Maut und E-Lkw: Befreiung verlängert
Emissionsfreie Lkw (Elektro- und Wasserstofffahrzeuge) bleiben bis Juni 2031 von der Lkw-Maut befreit. Für Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen gilt die Befreiung sogar dauerhaft. Die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge kann sich auch auf Ihre Versicherungsprämien und Deckungskonzepte auswirken. Zusätzlich wird die Digitalisierung vorangetrieben: Ab 2026 können Unternehmen die neue „TollNow“-App nutzen, die die gefahrene Strecke während der Fahrt erfasst.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird ab dem 1. Januar unabhängig von der Wegstrecke und des Verkehrsmittels vereinheitlicht. Sie beträgt dann 38 Cent pro Kilometer. Für Geringverdiener bleibt die Mobilitätsprämie bestehen.
Wareneinfuhr in das Vereinigte Königreich: neue Zoll- und Sicherheitsregeln
Ab 2026 gelten strengere Vorschriften für den Import von Waren nach Großbritannien, was zusätzliche Risiken in der Lieferkette erzeugen kann. Unternehmen müssen digitale Ursprungszeugnisse vorlegen, um die Herkunft ihrer Produkte nachzuweisen. Außerdem setzt das Vereinigte Königreich die vollständige Umsetzung des Border Target Operating Model fort. Das bedeutet: Sicherheitsanmeldungen und Kontrollen für bestimmte Produkte, insbesondere im Bereich Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz, werden verpflichtend.
Mindestlohn und Branchenmindestlöhne
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde. Ab 2027 wird er auf 14,60 Euro angehoben. Die Minijob-Grenze erhöht sich entsprechend auf 603 Euro pro Monat. In einigen Branchen gelten deutlich höhere Mindestlöhne, zum Beispiel in der Gebäudereinigung sowie im Baugewerbe und in der Pflege.
Mindestausbildungsvergütung
Für Auszubildende gelten feste Mindestsätze. Im ersten Ausbildungsjahr verdienen Lehrlinge mindestens 724 Euro, im zweiten Jahr mindestens 854 und der Mindestsatz im dritten Lehrjahr liegt bei 977 Euro.
Als Ihr Industrieversicherungsmakler behalten wir nicht nur die Versicherungswelt im Blick, sondern auch die wirtschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen, die Ihre Risiken beeinflussen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Absicherung jederzeit aktuell und individuell auf Ihre Unternehmenssituation abgestimmt ist. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.