Unfall/Kranken/Rente/Leben

Gut abgesichert auf die Skipiste

Die Gruppen-Unfallversicherung ermöglicht dem Arbeitgeber, seine Beschäftigten auch in der Freizeit zu schützen

Die Wintersaison läuft auf Hochtouren, viele planen einen Trip in die Berge – sofern COVID-19 dem keinen Strich durch die Rechnung macht. Einige Skifreunde werden sich fragen: Bin ich eigentlich ausreichend versichert, wenn ich auf schmalen Brettern über die Hänge carve? Die i deas-Redaktion hat mit Dirk Maschke, deas-Experte für die Gruppen-Unfallversicherung (GU), über dieses Thema gesprochen.
 

Die Gefahr eines Skiunfalls

Draußen ist es kalt, und die Pisten sehen verlockend aus. Das lädt Skifahrerinnen oder Snowboardfahrer ein, um in der Natur aktiv zu sein. Allerdings sollten sich die Sportbegeisterten zuvor Gedanken über eine Unfallversicherung machen. Denn 2019 berichtete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass jeder fünfte Sportunfall beim Skifahren passiert. Die statistische Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) wertete in der Saison 2019/2020 aus, dass 36.000 bis 38.000 verunglückte deutsche Skifahrerinnen und Skifahrer eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen mussten. Zwar ist diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um etwa 6.000 gesunken, dennoch sollte die Verletzungsgefahr nicht außer Acht gelassen werden.
 

Gruppen-Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erlitten hat. Dieser sogenannte Unfallbegriff ist in den Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Versicherer fest definiert. „Wir bieten für unsere Kunden eine betriebliche Unfallversicherung beziehungsweise eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeitende an. Diese kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur privaten Unfallversicherung sein“, erläutert Dirk Maschke, Mitarbeiter im Bereich Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung. Die Gruppen-Unfallversicherung bietet eine 24-Stunden-Deckung, das heißt sowohl während der Arbeitszeit als auch bei privaten Aktivitäten. Der Schutz tritt bei Invalidität oder Tod ein. Je nach individuellen Wünschen und Absprachen ist dieser auch erweiterbar mit zusätzlichen prämienpflichtigen Leistungen wie zum Beispiel Übergangsleistungen, einer monatlichen Unfallrente, Tagegeld oder Krankenhaustagegeld. „Unsere Rahmenverträge umfassen Leistungen, die weit über die Standardbedingungen der Versicherungsgesellschaften hinausgehen“, sagt der Experte für Unfallversicherung.
 

Social Benefits zur Bindung von Beschäftigten

Für Arbeitgeber werden Zusatzleistungen immer wichtiger, denn sie stehen im Wettbewerb um Mitarbeitende und Fachkräfte. Mit solchen Angeboten können sie ihre Attraktivität erhöhen. „Eine Gruppen-Unfallversicherung gehört heute zum Standardabsicherungskonzept für einen Teil der Beschäftigten oder aber auch für die gesamte Belegschaft. Die GU ist eine sinnvolle Leistung für Mitarbeitende“, sagt der deas-Experte. Sie gehöre zur Basisleistung im Sinne der Employee-Benefits-Strategie von Unternehmen, um vorhandenes Personal zu binden und neue Mitarbeitende zu gewinnen. „Bei dieser Versicherung ist es sogar möglich, dass die Beschäftigten mehrere Unfallversicherungen abschließen. Im Falle des Falles würden alle Versicherungen einspringen“, betont Dirk Maschke.
 

Skiunfall und Obliegenheiten

Zurück zum Schnee: Ist der Spaß auf der Piste auch in der Gruppen-Unfallversicherung eingeschlossen? Der Experte sagt dazu: „Ein Skiunfall ist in dieser Versicherung inbegriffen.“ Grundsätzlich sei es aber wichtig, einige Obliegenheiten zu beachten. „Wenn ein Unfall auf der Skipiste passiert, dann sollte die oder der Betroffene den Schaden unverzüglich melden. Ebenso sind die Fristen zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen einzuhalten“, mahnt der Fachmann.

Der Versicherungsschutz kann erlöschen, wenn ein Unfall beispielsweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss passiert. Die Versicherer haben in ihren Bedingungen Promillegrenzen festgeschrieben. Anders ist es, wenn eine Helmpflicht besteht und während des Unfalls keiner getragen wird. Dies hat – jedenfalls nach den deas-Versicherungspolicen – keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Dennoch sollte die eigene Sicherheit im Fokus stehen.

„Die Unfallversicherung reguliert einen Schaden, egal, ob es sich um Eigenverschulden oder Fremdverschulden handelt“, erklärt der Experte. Und ergänzt: „Wenn eine Skifahrerin oder ein Skifahrer andere Wintersportler schädigt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung.“

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns an.

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