Kfz/Fuhrpark

Sicher durch den Winter

Tipps und Tricks, um auch bei Glätte und Schnee unfallfrei ans Ziel zu kommen

Die Wintermonate halten für Autofahrerinnen und Autofahrer manche Herausforderung bereit. Damit Sie und Ihre Unternehmensfahrzeuge gut durch die nächsten Wochen kommen, haben wir im Folgenden die wichtigsten Checkpunkte zusammengestellt.
 

Die richtige Ausrüstung

Grundsätzlich gilt laut Unfallverhütungs-Vorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften: Neben dem Arbeitgeber ist auch der Fahrer oder die Fahrerin verantwortlich dafür, dass sich das Fahrzeug in dem Zustand befindet, der für die (winterliche) Verkehrssituation nötig ist. „Bei der Übergabe eines Dienstwagens erhalten die neuen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer meistens ein Startpaket mit allen nützlichen Utensilien“, sagt Jochen Tillmann, Leiter des Kfz-Teams der deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH in der Region Mitte. „Zur Grundausstattung sollten ein Eiskratzer und ein Handfeger zum Entfernen des Schnees gehören.“ Die Werkzeuge gehören griffbereit deponiert, damit sie gut erreichbar sind. Denn vor Fahrtantritt ist es wichtig, die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien. Wenn es besonders lange kalt ist, können die Autotüren festfrieren. Rechtzeitiges Auftragen von Silikonöl verhindert diese Malaise.
 

Bereifung

Die richtige Reifenwahl spielt bei winterlichen Witterungsverhältnissen eine sehr wichtige Rolle. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss somit den gegebenen Wetterverhältnissen angepasst werden. Das bedeutet, laut Straßenverkehrsordnung darf bei Eisglätte oder Schnee nur mit Winterreifen gefahren werden. Eine Restprofiltiefe von 1,6 mm ist vorgeschrieben, empfehlenswert sind allerdings 4 mm, damit auch auf glatten Straßen ein ausreichender Grip gewährleistet ist. Ebenso sollte das Alter der Reifen überprüft werden, denn nach etwa sechs Jahren wird das Gummi häufig porös. Selbst wenn die Pneus dann noch genügend Profil aufweisen, sollten sie ausgetauscht werden.

Winterreifen, die aktuell zugelassen sind, haben ein Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zudem dürfen noch bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung verwendet werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 produziert worden sind. Die Verwendung von Winterreifen ist empfehlenswert im Zeitraum von Oktober bis Ostern.

„Fahrerin oder Fahrer sowie das Unternehmen als Fahrzeughalter beziehungsweise das Fuhrparkmanagement sind verpflichtet, für eine angemessene Bereifung zu sorgen. Das gehört zu den Sorgfaltspflichten, die der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen“, erklärt Versicherungsbetriebswirt Jochen Tillmann. „Wer seine Bereifung nicht den Witterungsverhältnissen anpasst, erhöht nicht nur sein Unfallrisiko, sondern verstößt in der Regel auch gegen Vorschriften und riskiert eine Strafe. Eine falsche Bereifung kann zudem Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.“
 

Verwendung von Schneeketten

In Deutschland gilt keine Schneekettenpflicht. Allerdings gibt es Strecken, die bei winterlicher Witterung nur mit Schneeketten befahren werden dürfen. Diese Bereiche sind entsprechend beschildert, dort darf mit Ketten höchstens mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gefahren werden. Jochen Tillmann sagt dazu: „Der Arbeitgeber muss die entsprechende Ausrüstung des Fahrzeugs sicherstellen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Wenn ein Arbeitnehmer dienstlich mit einem Dienstwagen auf Strecken unterwegs ist, auf denen Schneeketten erforderlich sind, wird der Arbeitgeber die Kosten tragen müssen.“ Dafür ist es nicht zwingend notwendig, die Ketten zu kaufen, sie können auch gemietet werden.
 

Unfallverhütung – Prüfung des Fahrzeuges

„Der Arbeitgeber ist als Fahrzeughalter für die Dienstwagenflotte verantwortlich. Häufig überträgt er die Verantwortung an eine Flottenmanagerin oder einen Flottenmanager, die oder der die Einhaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungs-Vorschriften (DGUV) zur Unfallprävention überprüft“, schildert Jochen Tillmann. Denn nach § 57 Prüfung (1) DGUV müssen Dienstwagen mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden. „Bei dieser Fahrzeugprüfung begutachtet ein Sachverständiger, ob alle technischen Komponenten funktionieren und ob das vorgeschriebene Zubehör wie zum Beispiel Warnweste und Verbandskasten vorhanden und aktuell sind“, erklärt der Kfz-Versicherungsexperte.
 

Beleuchtung

Auch wenn der Firmenwagen regelmäßig von einem Sachverständigen kontrolliert wird, empfiehlt es sich, die Beleuchtungsanlage häufiger auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Besonders im Winter sind die Sichtverhältnisse nicht immer optimal. Ist die Sicht beeinträchtigt, weil die Lichttechnik am Fahrzeug (teilweise) versagt, drohen im Schadenfall Bußgelder und eine Minderung des Versicherungsschutzes. Um eine gute Sicht zu haben, kann es sich auch lohnen, die Scheibenwischer zu kontrollieren. Wenn das Gummi brüchig ist, sollten die Blätter ausgetauscht werden.

 

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