Transport/Verkehrshaftung

Havarie-grosse: Hoffentlich transportversichert

Die Wirtschaftsweisen haben aktuell eine positive Tendenz für die deutsche Wirtschaft prognostiziert.

Die Wirtschaftsweisen haben aktuell eine positive Tendenz für die deutsche Wirtschaft prognostiziert. Der Export und der damit verbundene globale Transport birgt allerdings Risiken.

Der aktuelle Brand auf dem Containerschiff „Maersk Honam“ verdeutlicht die Wichtigkeit einer Waren-Transport-Versicherung. In den letzten Jahren hat es weitere spektakuläre Schadenfälle auf See gegeben, zum Beispiel bei der „Hyundai Fortune“ oder die Havarie der „MOL Comfort“.

Zeitgleich sind die Containerschiffe immer größer und kostspieliger geworden. Dies hat auch mittelbar Einfluss auf den Versicherungsschutz unserer Kunden. Dabei sind zwei wesentliche Aspekte zu beachten, die Warentransportversicherung und die „Cargo-Owners-Liability“.

Was ist eine „Havarie-grosse“?

Unter Havarie-grosse (engl. General Average) werden alle bewusst verursachten Schäden an Schiff und Ladung sowie alle Kosten erfasst, die der Kapitän absichtlich veranlasst, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsam drohenden Gefahr zu retten.

Gemäß internationalem Recht erklärt die Reederei Havarie-grosse. Als Folge haften die Reederei und die Ladungseigentümer gesamtschuldnerisch für den aus den eingeleiteten Maßnahmen entstandenen Warenschaden sowie beispielsweise Bergungs- und Rettungskosten.

Welche Kosten können entstehen?

Als Kosten gelten z. B. die Beträge, die durch Schlepperhilfe, das Anlaufen eines Nothafens oder durch teilweise Entladung eines auf Grund gelaufenen Schiffes entstehen.
Diese Schäden und Kosten werden auf Schiff, Ladung und Fracht anteilig ihrer Werte umgelegt. Die zu zahlenden Beträge machen nicht selten einen erheblichen Teil des Ladungswertes aus.

Sofern Sie über eine separate Warentransportversicherung verfügen, erhalten Sie Ihre Ware gegen Unterzeichnung von Sicherungserklärungen, sog. Havarie-grosse Garantie (engl. Average Guarantee), oder ggf. durch Abschlagszahlungen durch Ihren Transportversicherer schnell und reibungslos nach Ankunft am Ablieferort ausgehändigt.

Wer übernimmt die Kosten?

Verfügen Sie über keine eigene Warentransportversicherung, gehen u. a. die anteiligen Bergungs- oder Rettungskosten zu Ihren Lasten.

Ladungseigentümer ohne Warentransportversicherung müssen ihren zu erwartenden anteiligen Einschuss zur Havarie-grosse (z. B. Bergungs- und Rettungskosten) in Form von Geldüberweisungen, Bargeld oder (Bank-) Garantien zur Verfügung stellen, bevor ihnen ihre Waren am Ablieferort ausgehändigt werden.

Erfolgen keine Zahlungsleistungen, können die Güter beispielsweise durch den Reeder meistbietend versteigert werden.

Ladungseigentümer von beschädigter Ware mit Warentransportversicherung erhalten zudem den Warenschaden zeitnah vom Versicherer ersetzt.

Für Ladungseigentümer von beschädigter Ware ohne Transportversicherung kann sich die Abwicklung durch einen sogenannten Dispacheur, durch den Reeder oder seinen P&I-Club (der Versicherer des Seeschiffs) für Schäden im Zusammenhang mit einer Havarie-grosse als äußerst problematisch und langwierig darstellen.

Sollte ein Regress möglich sein, muss der Anspruch bei der Reederei oder dem P&I-Club des Schiffes (bei der „Hyundai Fortune“ mit Sitz in Fernost) oder an dem Gerichtsstand laut Konossements-Bedingungen geltend gemacht werden. Hohe Kosten an den häufig auf einem Konnossement genannten Gerichtsständen machen die rechtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oft unwirtschaftlich.

In der Regel benötigen Sie auch noch einen erfahrenen Rechtsbeistand vor Ort, verbunden mit weiteren hohen Kosten für Sie. Bis letztlich eine Zahlung erfolgt, vergehen nicht selten Jahre, für die Sie finanziell in Vorleistung treten müssen. Ihre Kosten lassen sich im Ausland auch bei einem positiven Ausgang eines Rechtsstreits oftmals nicht oder nur teilweise geltend machen.

In der Binnenschifffahrt gelten ähnliche Regelungen der Havarie-grosse, die über die anwendbaren Abkommen und Binnenschifffahrts-Gesetze festgelegt sind.

Cargo-Owners-Liability

Sollten jedoch Ihre Waren ursächlich für den Schaden gewesen sein - zum Beispiel durch Ausfall der Kühlung oder unzureichende Deklarierung von Gefahrgut - könnten unter Umständen Ansprüche seitens geschädigter Ladungseigner sowie des Reeders gegen Sie gestellt werden.

Für Großschäden wie aktuell bei der „Maersk Honam“ bieten die üblichen Betriebshaftpflichtversicherungen bestenfalls nur unzureichenden Versicherungsschutz.

Unsere Spezialisten empfehlen eine Risikoanalyse möglicher Schadenpotentiale und erarbeiten für Sie passende Lösungen für die Ergänzung Ihres vorhandenen Haftpflichtversicherungsschutzes. 

In besonderen Fällen bietet sich auch der Abschluss einer speziellen „Cargo-Owners-Liability“-Deckung in Verbindung mit einer sogenannten Charterers-Liability-Police an, mit der höhere Deckungsstrecken vereinbart werden können.

Unser Risikomanagement

Nehmen Sie diese Fälle zum Anlass, sich auch einmal umfassend über das Thema Transportversicherung, der Absicherung von Gewinnen und/oder Pönalen beraten zu lassen. Dafür steht Ihnen der Verfasser dieses Artikels gern zur Verfügung.
 

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