Technische Versicherung

IP statt ISDN: Alarmanlagen müssen nachgerüstet werden

Vor allem Unternehmen kommen kaum noch um das Thema IP-Telefonie herum. Grund ist die von den großen Telekommunikationsanbietern geplante Abschaltung des ISDN-Netzes.

Die Deutsche Telekom möchte die IP-Umstellung bereits bis Ende 2018 abgeschlossen haben. Andere Anbieter werden die Umstellung vielleicht erst etwas später durchführen, dennoch ist das Aus von ISDN unausweichlich.

Für die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Brand- und/oder Einbruchmeldeanlagen) sind hierbei einige Punkte zu beachten. Die Systemanbieter halten hierzu Lösungen für die Bereiche Sicherheitstechnik, Videoüberwachungstechnik und Gebäudemanagement bereit. 

Was bedeutet IP für Gefahrenmeldeanlagen?

Handlungsbedarf besteht nicht bei der Gefahrenmeldeanlage an sich, sondern bei der Schnittstelle, die Ihre Anlage mit einem Wachdienst oder einer Alarmzentrale verbindet. Bisher läuft diese Anbindung meist über einen ISDN-Anschluss – der aber in Sachen Internettempo oder Sprachqualität längst nicht mehr zeitgemäß ist. 

Wenn ISDN durch IP (Internet Protocol) ersetzt wird, das alle Telefonate und Daten digital übers Internet überträgt, funktioniert die Verbindung zur Alarmzentrale ohne begleitende technische Maßnahmen nicht mehr. Im Fall der Fälle merkt die Alarmanlage zwar nach wie vor, dass sich Ganoven an Ihrem Hab und Gut zu schaffen machen oder ein Feuer ausgebrochen ist, doch die Alarmweiterleitung läuft ins Leere.

Was ist zu tun?

Wenn Sie von der Telekom die Mitteilung zur IP-Umstellung erhalten, sollten Sie sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, das Ihre Einbruch- /Brandmeldeanlage installiert hat oder mit dem Sie einen Wartungsvertrag haben. Nur dieser sogenannte Errichter kennt die technischen Details Ihrer Anlage und kann sagen, ob eine Hardwareänderung erforderlich wird. 

Die Telekom steht im Austausch mit den Herstellern von Einbruch-/Brandmeldeanlagen und informiert frühzeitig über technische Details, die für den Umstieg notwendig sind. Deshalb sind diese Firmen in aller Regel bereits über die IP-Umstellung informiert – und können schnell herausfinden, mit welchen Maßnahmen Ihre Anlage auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden kann. 

Vor der Umstellung Ihres Anschlusses kann jederzeit auf IP-basierte Übertragungseinrichtungen umgestiegen werden. Erfolgt die Umrüstung Ihrer Hardware jedoch erst nach der Umstellung des Anschlusses, ist in der Zwischenzeit die Meldeübertragung zur Notruf- und Service-Leitstelle nicht sichergestellt, und Ihre Gefahrenmeldeanlage entspricht ggf. nicht mehr den VdS-Richtlinien. 

Welche Anlagen lassen sich nachrüsten?

Es gibt so viele verschiedene Alarmsysteme auf dem Markt, dass eine pauschale Aussage hierzu nicht möglich ist. Deshalb kann nur der Errichter eine seriöse Antwort liefern.

Was kostet die Umrüstung auf IP-Technik?

Auch hier gilt: Die erforderlichen Maßnahmen sind so unterschiedlich, dass nur der Errichter fundiert Auskunft geben kann. 

Wie zuverlässig funktioniert die Gefahrenmeldeanlage nach der IP-Umstellung?

Die meisten Anlagen benötigen auch nach der Umrüstung eine Sicherheits-Zertifizierung nach dem VdS-Standard. Hierzu muss die Anlage zwei voneinander unabhängige (redundante) Übertragungswege für das Alarmsignal bieten – einerseits IP, andererseits, um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten, eine Mobilfunkanbindung über das GSM-Netz. 

Deshalb enthalten die Wählgeräte meist eine SIM-Karte und eine Batterie, um auf diesem Ersatzweg – beispielsweise, wenn die Ganoven einen Stromausfall herbeigeführt haben – das Alarmsignal dennoch übertragen zu können. Es gibt hierfür viele erprobte und bewährte technische Lösungen. Sprechen Sie also frühzeitig den Errichter Ihrer Anlage an.


Für alle Fragen zum Thema stehen wir gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.

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