Haftpflicht/Rechtsschutz

Neue Pflichtversicherung für Baubranche in Belgien

Am 01.07.2018 tritt in Belgien ein Gesetz in Kraft, das die pflichtgemäße Absicherung der 10-jährigen Haftung für alle am Wohnungsbau Beteiligten vorsieht.

Die Neuregelungen gelten für Tätigkeiten an Wohngebäuden, deren Baugenehmigung ab 01.07.2018 erteilt wird.

Status Quo

Nach dem Belgischen Bürgerlichen Gesetzbuch haften sowohl der Architekt als auch der Bauunternehmer nach Abnahme des Gebäudes zehn Jahre lang für Schäden, die zur gänzlichen oder teilweisen Zerstörung des Gebäudes führen (art.1792 BW).   

Schon immer mussten Architekten ihre Berufshaftung mit einer Pflichtversicherung abdecken. Für die ebenfalls von der 10-jährigen gesetzlichen Haftung betroffenen Bauunternehmer bestand eine solche Versicherungspflicht bislang nicht. 

Diese unterschiedliche Behandlung wurde unlängst vom belgischen konstitutionellen Gerichtshof als Diskriminierung gewertet. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Normen entsprechend zu ändern. 

Neuregelungen

Die Versicherungspflicht zur Absicherung des Haftungsrisikos wird nun auf Bauunternehmen und andere am Bau Beteiligte ausgeweitet. Sie ist jedoch deutlich eingegrenzt gegenüber der gesetzlichen Haftung. 

Der Gesetzgeber definiert den Rahmen der Versicherungspflicht nämlich sehr eng:

  • nur für Wohnungsbau – gemeint sind Gebäude, die zu mehr als 50 % für Bewohnung bestimmt sind 
  • nur für Schäden am Rohbau (Statik, Stabilität/Festigkeit und Wasserdichtheit) 

Damit sind Bauprojekte, die nicht oder nur geringfügig zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht betroffen. Ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind alle am Bau Beteiligten, deren Tätigkeiten sich nicht auf den Rohbau, dessen Statik/Stabilität und Wasserdichtheit auswirken. 

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme richtet sich nach dem Wiederaufbauwert des Gebäudes. Sofern dieser geringer ist als 500.000 EUR, reicht diese geringere Summe aus. Für Gebäude, deren Wiederaufbauwert höher ist als 500.000 EUR, gilt eine Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR.

Laut Gesetz sind verschiedene Lösungen erlaubt, um der Versicherungspflicht nachzukommen. Möglich sind individuelle Jahrespolicen oder globale Projektpolicen, in denen für ein Projekt alle am Bau Beteiligten zu den gleichen Konditionen versichert sind. Eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die überrascht hat, ist die Absicherung über eine Bürgschaft (Kaution). Unklar ist, ob sich diese Option in der Praxis durchsetzen kann. 

Um sicherzustellen, dass der Versicherungspflicht genüge getan wird, muss dem Bauherrn und dem Architekten vor Beginn der Bauarbeiten eine Versicherungsbestätigung (Verzekeringsattest) vorgelegt werden. Wird das Objekt veräußert, muss die Versicherungsbestätigung dem Notar vorgelegt werden, da sie den Besitzer zur direkten Einforderung der Versicherungsleistung beim Versicherer berechtigt.

Kunden, die in Belgien im Wohnungsbau tätig sind, bieten wir lokale Versicherungslösungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie auch gern über das Verhältnis der neuen Pflichtversicherung zu anderen, für das jeweilige Bauprojekt abgeschlossenen, Versicherungen.
 

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