Kfz/Fuhrpark

Mitversicherung von Eigenschäden

Für jeden Autobesitzer ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht. Sie leistet, wenn Sie mit Ihrem Pkw bei einem Dritten einen Schaden verursachen. Gleichzeitig werden aber auch unberechtigte Forderungen von Dritten abgewehrt.

Viele Versicherer bieten mit Aufpreis über den üblichen Tarif hinaus verschiedene Bausteine wie Auto-Schutzbriefe oder eine Differenz-Deckung (GAP-Schutz bei Leasing oder Autokauf auf Ratenzahlung) an – auch die Eigenschadendeckung zählt dazu.

 

Was bedeutet der Einschluss von Eigenschäden genau?

Bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Pkw leistet die Haftpflichtversicherung normalerweise nicht. Durch den Einschluss der Eigenschadendeckung bietet sich jedoch eine zusätzliche Absicherung:

Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden an einem anderen Ihrer eigenen Fahrzeuge (auf Sie zugelassen), so wird der Schaden (Reparaturkosten) des zweiten beschädigten Fahrzeugs über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Ein Beispiel

Sie fahren mit dem einen Fahrzeug aus der Garage und beschädigen Ihren am Straßenrand geparkten Zweitwagen. Die Reparaturkosten für den Zweitwagen wären somit über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Schaden an dem verursachenden Fahrzeug ist allerdings nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt – hierfür benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Die Eigenschadendeckungen der Versicherer unterscheiden sich in vielen Aspekten:

  • Die Entschädigungsgrenzen sind unterschiedlich; im Regelfall fallen sie niedriger aus als bei Drittschäden.  
  • Die Leistungen sind auf die Reparaturkosten begrenzt.
  • Die beschädigten Fahrzeuge müssen auf den/die Versicherungsnehmer/-in zugelassen sein.
  • Die Eigenschadendeckung gilt auch für Sachschäden (Garagentor, Gebäude).
  • Unter Umständen gilt ein Selbstbehalt, der je nach Versicherer variieren kann.
  • Der Versicherungsschutz kann auch auf das eigene Grundstück begrenzt sein.
  • Entschädigungsleistungen aus der Deckungserweiterung können zu einer Rückstufung führen.

 

Bei weiteren Fragen zu Deckungserweiterungen in Bezug auf Eigenschäden sprechen Sie uns gerne an.

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