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NEUE SCHALTERTECHNIK

Brandschutz effektiver machen

Im Zuge ihrer Bauplanungen fragen uns viele Kunden: Sollen wir einen Brandschutzschalter einbauen oder nicht? Immerhin sind die neuartigen Schalter sehr viel teurer als die bekannten FI-Schutzschalter. Zwei Gründe sprechen für Brandschutzschalter, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.

Was sind Brandschutzschalter?

Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, landläufig auch als Brandschutzschalter oder AFDD (Arc Fault Detection Device) bekannt, sollen gegen Fehlerlichtbögen und Kurzschlüsse schützen, und zwar in Niederspannungsinstallationen – hierunter fallen auch die 230-Volt-Netze. Für Drehstromanlagen beziehungsweise Starkstrom gibt es (noch) keine AFDD.

Auslöser für Kurzschlüsse können beschädigte Kabel, Kabelisolierungen, lose Klemmen etc. sein. Es kann zu einem Temperaturanstieg im Kabel kommen, auf den ein herkömmlicher Schutzschalter bzw. eine Überspannungsschutzeinrichtung möglicherweise verspätet anspricht. Bemerkt werden diese Mängel häufig erst, wenn es zu spät ist, sprich, wenn es brennt und die Feuerwehr gerufen werden muss.

Der Brandschutzschalter setzt hier an. Er unterbricht bereits dann die Stromversorgung, wenn die Kabelisolierung zu verkohlen oder zu leiten beginnt und der konventionelle Schutzschalter eben noch nicht auslöst. Die Hersteller bewerben den AFDD massiv. Kritiker sehen zwar durchaus das Bestreben, den Brandschutz zu verbessern, weisen aber auf das wirtschaftliche Interesse der Hersteller hin.

Ja oder nein? Eine Orientierungshilfe

Ist der Einbau von teuren Brandschutzschaltern wirklich sinnvoll? Grundsätzlich sind bei Baumaßnahmen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, so sagt es die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Zum Teil fordern auch die Bauordnungen der Länder die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wie dieser Standard im Einzelfall aber konkret definiert ist, lässt sich manchmal nur schwierig ermitteln.

Nach der Rechtsprechung wird die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik dann vermutet, wenn die jeweils gültigen DIN-Normen eingehalten werden. Eine Vermutung kann jedoch auch widerlegt werden. Das bedeutet: DIN-Normen können die allgemein anerkannten Regeln der Technik durchaus zutreffend abbilden, blind vertrauen kann man darauf allerdings nicht. Denn der in einer DIN beschriebene Standard kann sowohl hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben als auch darüber hinausgehen.

Gleichwohl weisen die Normen zunächst einmal die Richtung. Die Festlegungen in einer DIN sind aber in keiner Weise rechtsverbindlich, es handelt sich lediglich um freiwillig anzuwendende Standards des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Rechtsverbindlich werden DIN-Normen erst dann, wenn deren Einhaltung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben wird.

Die Brandursachenstatistik ist eindeutig

Der Einsatz von Brandschutzschaltern wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Noch gibt es kein eindeutiges Pro der Experten, sodass wir davon ausgehen, dass die Vorgaben zur Installation von Brandschutzschaltern in der DIN VDE 0100-420 noch über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen. Dies kann sich aber in den nächsten Jahren ändern, wenn sich Brandschutzschalter in der Praxis bewährt haben und von der Mehrheit als zielführend anerkannt werden.

Unsere Schadenerfahrung zeigt aber auch: Schäden durch elektrische Energie stehen in der Brandursachenstatistik immer im oberen Drittel. Der elektrische Verbrauch – auch durch die wachsende Vernetzung unter dem Stichwort Smart Home – nimmt zu, die Elektroinstallationen wachsen jedoch oft nicht mit. Aus versicherungstechnischer Sicht empfehlen wir daher eine Entscheidung pro Brandschutzschalter. Die Vorteile liegen auf der Hand: Risikominimierung und mehr Rechtssicherheit im Schadenfall.

Sprechen Sie uns an, wir ermitteln Ihr individuelles Risiko. 

 

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