Cyber/D&O

Premium Plus - Kombi Produkt

Unser neues Kombi-Produkt – Mitversicherung der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung

Bei der Premium Plus handelt es sich um ein neues Makler-Bedingungswerk mit kombinierten Vertragsbausteinen aus der Directors & Officers-Versicherung (D&O) und der Vertrauensschadenversicherung (VSV). 

Unser Exklusivprodukt beinhaltet wesentliche Deckungsverbesserungen mit Alleinstellungsmerkmalen im Vergleich zu marktüblichen, klassischen Absicherungsmöglichkeiten über D&O und VSV. 

Zielgruppe der Premium Plus sind mittelständische Unternehmen mit einer Umsatzgröße bis zu 500 Mio. EUR p. a.

Der D&O-Baustein bietet eine umfassende Absicherung des Managements, also aller Organe und leitender Angestellte der Unternehmensgruppe. Der VSV-Teil ist eine sinnvolle und umfassende Ergänzung der D&O, in dem das Unternehmen selbst gegen Vermögensschäden abgesichert wird, die durch vorsätzlich verursachte Vermögensverschiebungen Dritter bzw. eigener Mitarbeitender verursacht werden.

Alleinstellungsmerkmal

Im Bereich der D&O-Versicherung ist es uns mit einem namhaften Versicherer gelungen, die Mitversicherung der wissentlichen Pflichtverletzung explizit und exklusiv zu vereinbaren. Das heißt, lediglich das vorsätzliche Herbeiführen eines Schadens bleibt noch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was bedeutet das?

In den marktüblichen D&O-Produkten sind die wissentliche Pflichtverletzung und die vorsätzliche Schadensherbeiführung als Ausschlusstatbestände definiert. Werden diese im Schadenfall durch Anerkenntnis, Vergleich oder Gerichtsurteil festgestellt, versagt der Versicherer die Deckung/den Schadensersatz und bereits geleistete Abwehrkosten müssen üblicherweise durch die versicherte Person an den Versicherer zurückerstattet werden.

Klar ist, dass die vorsätzliche Schadenherbeiführung, also das Wissen und Wollen, dass ein konkreter Schaden herbeigeführt wird, grundsätzlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben (hier: Versicherungsvertragsgesetz) nicht versicherbar ist.

Doch bereits der Vorwurf und die Feststellung der vorsätzlichen bzw. wissentlichen Pflichtverletzung in den D&O-Bedingungen stellen im Schadenfall eine „Grauzone“ dar, die bei der Abwicklung eines D&O-Schadens größte Probleme für die in Anspruch genommene Person zur Folge haben kann.

Als konkretes Beispiel für eine „wissentliche Pflichtverletzung“ durch einen Geschäftsführer folgender Sachverhalt:

Überschreitung Kompetenzrahmen

Ein Geschäftsführer ist gemäß Anstellungsvertrag/Satzung befugt, Verträge bis zu einer gewissen Größenordnung selbstständig abzuschließen. Der Geschäftsführer schließt für das Unternehmen einen – vermeintlich inhaltlich vorteilhafteren – Vertrag ab, obwohl er sich bewusst ist, dass dieser Vertrag der Höhe nach seinen Kompetenzrahmen überschreitet und er an sich für diesen Vertragsabschluss die Einwilligung des Aufsichtsrates benötigt hätte. Er vertraut darauf, dass der Aufsichtsrat schon zustimmen wird. 

Im Nachhinein verweigert der Aufsichtsrat die Zahlung und stellt fest, dass er mit dem Vertragsabschluss auch nie einverstanden gewesen wäre. Das Unternehmen ist trotzdem an den Vertrag gebunden. Später stellt sich heraus, dass dem Unternehmen durch bestimmte ungünstige vertragliche Parameter ein Vermögensschaden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstanden ist. Dieser Schaden wird nunmehr gegen den persönlich haftenden Geschäftsführer geltend gemacht.

Würde der skizzierte Sachverhalt als D&O-Schaden angemeldet, würde der Versicherer im Rahmen der Deckungsprüfung das Thema der wissentlichen Pflichtverletzung intensiv durchleuchten. Diskussionen bis hin zur möglichen Versagung des Deckungsschutzes durch den D&O-Versicherer wären die Folge.  

Im schlimmsten Fall müsste der Geschäftsführer nicht nur persönlich mit seinem Privatvermögen für den konkreten Schaden eintreten. Er wäre auch gezwungen, die Kosten (Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten) für seine generelle Verteidigung und die Deckungsstreitigkeiten mit dem Versicherer zu übernehmen.

Premium Plus – explizite Mitversicherung der wissentlichen Pflichtverletzung

Das exklusive Deckungskonzept unserer Premium Plus bietet hier Schutz dadurch, dass im Rahmen des D&O-Teils die „explizite Mitversicherung der wissentlichen Pflichtverletzung“ ausdrücklich und exklusiv in den Bedingungen vorgesehen ist. Nur das „vorsätzliche Herbeiführen eines Schadens“ bleibt ausgeschlossen.

Die deckungsrechtliche Prüfung und Diskussion mit dem Versicherer zur wissentlichen Pflichtverletzung entfällt. Auch im skizzierten Beispielfall würde der Versicherer sowohl Abwehrkosten als auch Schadensersatz leisten. 

Weitere Highlights der Premium Plus

Für den D&O-Part:
Innerhalb des D&O-Teils wurden weitere, sehr vorteilhafte Klauseln vereinbart, die ein modernes Maklerwording ausmachen, wie z. B.:

  • Generelle weite Definition des versicherten Personenkreises, z. B. auch auf Mitglieder des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums, Stiftungsrates; 
  • Mitversicherung Anspruchsabwehr auch für Schadenersatzansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden,(sublimitiert);
  • Straf-Rechtschutz, keine Berufung des Versicherers, dass der abgeleitete Anspruch nur auf Zahlung von Vertragsstrafen, Bußgeldern oder Geldstrafen gerichtet ist; 
  • Mitversicherung Rufschädigung nach §§ 185 und 186 StGB, 
  • Versicherer übernimmt Kosten bei einer Privatklage, (sublimitiert);
  • Erweiterung Auslieferungs-Rechtschutz, Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrensvertretung sowie Beratungskosten nach Absprache mit dem Versicherer, (sublimitiert);
  • Mitversicherung Kosten und Kaution bei Arrestverfahren 
  • Einschluss Abwehrschutz für ungerechtfertigte Bereicherung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als versicherter Person 
  • Erweiterung Innenansprüche USA auch Ansprüche für versicherte Personen, die auf der Anbahnung, Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beruhen; 
  • Gehaltsfortzahlungen bei Aufrechnung, (sublimiert);
  • Kontinuitätsgarantie auf Bedingungen und Limite;
  • Versicherungsschutz bei Ansprüchen aufgrund Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (sublimitiert).

Für den VSV-Part:
Grundsätzlich dient die VSV dem Schutz des Unternehmens vor Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten. 

Innerhalb des VSV-Teils sind neben den allgemein üblichen und bekannten Deckungsinhalten folgende Punkte integriert worden, die einen zusätzlichen Deckungsschutz und Mehrwert darstellen:

Premium Plus – explizite Mitversicherung Fake President Fraud und Vermögenseigenschadendeckung für die Bearbeitung eigener Personal- und Gehaltssachen

  • „Fake President Fraud-Schäden“ – der Versicherer ersetzt u. a. Schäden, die durch betrügerische Bezahlung verursacht oder durch gutgläubig handelnde Vertrauenspersonen entstanden sind.

Nachfolgend ein typischer Beispielfall:
Täter geben sich als ein Organ des versicherten Unternehmens – meist ein Vorstandsmitglied – aus und bitten per E-Mail oder Fax einen Mitarbeitenden, der im Unternehmen für die Bankgeschäfte verantwortlich ist, eine dringende Überweisung auszuführen. Dem Mitarbeitenden wird dabei vorgespiegelt, dass es sich um eine höchst geheime und vertrauliche Angelegenheit handelt, von der strategische Weichenstellungen im Unternehmen abhängen. Die Betroffenen sind geschmeichelt, stehen aufgrund der angeblichen Wichtigkeit der Transaktion erheblich unter Druck und führen diese Überweisungen meist zügig aus. Der auf ein ausländisches Bankkonto überwiesene Betrag geht unwiederbringlich verloren, das Unternehmen erleidet eine Vermögensschädigung.

  • Die Vermögenseigenschadendeckung für die Bearbeitung eigener Personal- und Gehaltssachen – derartige Deckungsbausteine sind üblicherweise für produzierende Unternehmen am Markt nicht erhältlich. 

Weiterhin sind als besondere Highlights im Rahmen des VSV-Teils der Premium Plus mitversichert:

  • Cyberschäden durch Dritte, 
  • Schäden aus Geheimnisverrat, 
  • Kostenversicherung wie Schadenermittlungskosten, Rechtverfolgungskosten, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.

Prämie und Annahmevoraussetzungen

Ähnlich wie die Entscheidung, ob man einen Klein-, Mittel- oder Oberklassewagen fahren möchte, ist die Auswahl eines hochwertigen Versicherungsproduktes von der eigenen Absicherungsmentalität und dem verfügbaren Portfolio abhängig. 

Die Premium Plus bietet als Kombinationsprodukt eine hochwertige, über dem aktuellen Marktstandard liegende Deckung mit einer Vielzahl von Zusatzklauseln, die im Schadenfall erhebliche Mehrwerte bietet. 

Bei der Premium Plus handelt es sich um ein hochwertiges Produkt, das im Vergleich zu klassischen Marktprodukten daher auch höher bepreist wird. Wie die Prämie im Einzelfall für Ihr Unternehmen ausschaut, wird auf Basis eines Risikofragebogens individuell ermittelt. 
In Einzelfällen haben wir derartige Klauseln bereits für unserer Bestandskunden in den Bedingungswerken vereinbart. Bei Fragen und Interesse steht Ihnen Ihr/e Kundenberater/in und unser Competence Centrum Financial Lines gern für eine ausführliche Beratung und Angebotserstellung zur Verfügung.

Diesen Beitrag teilen