Haftpflicht/Rechtsschutz

Immobilienverwalter müssen sich versichern

Berufszulassung umfassend neu geregelt

Am 1. August 2018 tritt das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler in Kraft. Ab dann benötigen Verwalter von Wohnimmobilien eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO). Bislang musste die Aufnahme der Tätigkeit lediglich angezeigt werden (§ 14 GewO).

Bereits tätige Verwalter haben nach Inkrafttreten sechs Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises wird eine Fortbildungspflicht eingeführt, die 20 Zeitstunden in drei Jahren umfasst.

Damit einhergehend sieht das Gesetz eine Pflichtversicherung für Immobilienverwalter vor. Diese müssen künftig den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (§ 34 c Absatz 3 GewO). Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro pro Versicherungsfall und 1 Mio. Euro für die Versicherungsfälle eines Jahres.

Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter" zusammenfasst. Das entscheidende Kriterium ist, dass die Tätigkeit professionell bzw. gewerblich ausgeführt wird. Private lmmobilienverwalter und Selbstverwaltung der WEG sind von der Gewerbeerlaubnis ausgenommen.

Zum gesamten Bereich Berufshaftplicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter beraten wir Sie gerne persönlich.  

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