Haftpflicht/Rechtsschutz

Neues aus China

Obligatorische Umwelthaftpflichtversicherung

Schadstoffintensive Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, eine obligatorische Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf hat im Sommer 2017 bereits das Anhörungsverfahren durchlaufen und bedarf für das Inkrafttreten lediglich noch der Zustimmung des chinesischen Staatsrates.

Wie auch die Kanzlei Rödl & Partner in ihrem China Newsletter (12/2017) berichtet, sieht der Entwurf neben der Benennung der Unternehmensbranche die Definition der Mindestinhalte der Umwelthaftpflicht sowie Sanktionen für Verstöße gegen die Versicherungspflicht vor.

Bisherige Regelungen

Seit dem Jahre 2013 mussten bereits über 2.000 Unternehmen im Rahmen eines Pilotprojektes auf Basis neuer Leitlinien zur Umwelthaftung, den sogenannten Guiding Opinions on Pilot Scheme for Compulsory Environmental Pollution Liability, entsprechende Umwelthaftpflichtversicherungen abschließen. 2015 wurden diese als Empfehlung in das neue chinesische Umweltgesetz aufgenommen. Im Juni 2017 haben dann das chinesische Umweltministerium und die chinesische Versicherungsaufsicht (CIRC) den Entwurf als obligatorische Deckung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (siehe hierzu auch Dialoge Nr. 30).

Neuer Handlungsbedarf

Verschiedenen Quellen zufolge sollen Umweltschäden bis zu 3 % des Bruttoinlandsproduktes der Volksrepublik verschlingen. Zuletzt nahmen die Proteste der Bevölkerung gegen die Umweltverschmutzung deutlich zu. Aus diesen Gründen sollen nach Ansicht der Regierung die Verursacher der Umweltschäden, aber auch die Versicherer verstärkt in die Verantwortung bzw. Haftung genommen werden.

Inhalt der Verpflichtungen

Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass in China ansässige Unternehmen aus bestimmten Sektoren zwingend verpflichtet sind, Umwelthaftpflichtversicherungen im beschriebenen Umfang einzukaufen. Gleichzeitig dürfen Versicherer ohne wichtigen Grund den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages nicht ablehnen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Unternehmen, deren Produktion mit einem hohen Umweltrisiko verbunden ist, unterliegen der neuen verpflichtenden Regelung. Hierzu zählen insbesondere

  • Unternehmen der Erdöl- und Gasbohrindustrie,
  • Unternehmen der petrochemischen und chemischen Industrie,
  • Unternehmen, die gefährliche Chemikalien produzieren, speichern/lagern, verwenden, verkaufen und/oder transportieren;
  • Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen, sammeln, speichern/lagern, verwenden oder entsorgen;
  • Firmen, die Dioxine ausstoßen und so hohe Umweltrisiken verursachen können;
  • Medikamentenhersteller bzw. deren Komponenten
  • sowie andere Unternehmen, die gemäß Definition des Umweltministeriums (MEP) hohe Umweltrisiken aufweisen.

Zudem betrifft die Reglementierung alle Unternehmen, die seit dem Jahre 2015 an einer erheblichen Umweltverschmutzung beteiligt waren.

Umfang der Umweltdeckung

Inhaltlich soll die Versicherung neben dem ökologischen Schaden, Kosten für Umweltsanierung und Notdienste auch Personen- und Sachschäden Dritter absichern.

Naturkatastrophen und vorsätzliche oder illegale Umweltverschmutzungen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die Prämien sollen vereinheitlicht werden und unterliegen zukünftig der Genehmigung durch die chinesische Versicherungsaufsicht.

Als vertragliche Obliegenheit sind die versicherten Unternehmen verpflichtet, Notfallpläne für den Fall des Umweltschadens vorzuhalten. Gleichzeitig sollen die Versicherer individuelle Umweltberichte zur Einschätzung und Feststellung des Risikos erstellen und als Anhang dem Versicherungsvertrag beifügen.

Informationspflicht und Sanktionen

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages sind die Versicherer verpflichtet, das Umweltamt z. B. durch eine Kopie der Police zu informieren.

Das Umweltamt kann den Abschluss der entsprechenden Umweltdeckung verlangen und bei Nicht-Abschluss Bußgelder von bis zu 30.000 RMB verhängen.

Handlungsempfehlungen

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind zwar noch nicht in Kraft getreten, doch ist vor dem Hintergrund des gestiegenen Stellenwertes des Umweltschutzes mit einer sehr zeitnahen Umsetzung zu rechnen.

Unternehmen, die von der neuen Pflichtversicherung betroffen sein können, sollten sich frühzeitig über Einzelheiten informieren und den Abschluss eines solchen Vertrages vorbereiten.

Generell ist festzustellen, dass sich das Haftungsrisiko der Unternehmen für Umweltschäden in China massiv verschärft hat. Auch Unternehmen, die nicht der neuen Versicherungspflicht unterliegen, aber umweltrelevante Risiken in China haben, sollten sich Gedanken über eine freiwillige Absicherung machen, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Unsere Kundenbetreuer und die Experten unseres Maklernetzwerks stehen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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