Haftpflicht/Rechtsschutz

Risikomanagement neu denken: So schützen sich Unternehmen vor steigenden Haftungsrisiken

Die gesamtwirtschaftliche Situation bleibt weiterhin angespannt. Als große kurzfristige Herausforderung sehen Unternehmen insbesondere die zunehmende Regulatorik für ihr unternehmerisches Handeln. Anforderungen, Produkte und Dienstleistungen an die neuesten Umwelt- und Sicherheitsstandards anzupassen sowie ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen darauf abzustimmen, beschäftigen sie daher in hohem Maß. Jörg Linnert, Spartenleiter Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz bei deas, ordnet die Situation ein und gibt Handlungsempfehlungen.

Anpassungen der EU-Produkthaftungsrichtlinie, die Überarbeitung der EU-Produktsicherheitsverordnung sowie die EU-Verbandsklagerichtlinie sind wesentliche Entwicklungen, die den Bereich der Betriebs- und Produkthaftpflicht zuungunsten von Unternehmen beeinflussen. Die EU-Produkthaftungsrichtline dehnt die Haftung für Schäden durch mangelhafte Produkte nun auch ausdrücklich auf digitale Produkte und Software aus. Gleichzeitig schafft die Gesetzesänderung präzisere Vorgaben zur Beweislast im Produktschadenfall zugunsten der Verbraucher. Die neue Richtlinie erleichtert nämlich die Beweislast für den Kläger: Sie stellt eine Vermutung der Fehlerhaftigkeit und der Kausalität auf, wenn die Beweisführung aufgrund der technischen oder wissenschaftlichen Komplexität des Produkts „übermäßig schwierig“ ist und ein Produktfehler und/oder ein Kausalzusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden zumindest „wahrscheinlich“ sind. Gerichte können auf Antrag des Klägers das beklagte Unternehmen verpflichten, die in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen relevanten Beweismittel offenzulegen – sofern der Kläger einen Schadenersatzanspruch hinreichend plausibel gemacht hat.
 
Auch die EU-Produktsicherheitsverordnung wurde jüngst überarbeitet, um die Marktüberwachung zu stärken und sicherzustellen, dass Produkte strenger auf ihre Sicherheit geprüft werden. Darüber hinaus wurde die EU-Verbandsklagerichtlinie eingeführt, die es Verbraucherschutzverbänden ermöglicht, kollektive Leistungsklagen im Namen betroffener Verbraucher zu führen. Diese Änderungen verschärfen die Haftungsrisiken für Unternehmen signifikant. „Ein fehlerhaftes Produkt kann nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, sondern auch den Markenwert nachhaltig schädigen“, ordnet Jörg Linnert die Folgen ein. „Wir bei deas stellen sicher, dass unsere Kunden auf Basis unserer umfassenden Risikoanalyse durch maßgeschneiderte und umfassende Versicherungslösungen auch im Hinblick auf neu hinzugekommene rechtliche Anforderungen abgesichert sind. So begegnen wir potenzielle Haftungsrisiken.“ 

Im Hinblick auf Unternehmen mit internationaler Ausrichtung und höherer Komplexität hebt er außerdem die besonderen Herausforderungen hervor, vor denen diese stehen. „Sie müssen sicherstellen, dass ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung weltweit gültig ist und die spezifischen, rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes berücksichtigt werden“, so der Haftpflichtexperte.

Die Komplexität der globalen Märkte, der deas auch gemeinsam mit ihrem eigenen Partnernetzwerk ECCLESIA GLOBAL NETWORK in mehr als 170 Ländern weltweit begegnet, erfordert präzise und maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die sowohl lokale als auch internationale Risiken abdecken. 

Risikomanagement-Strategien als dynamischer Prozess für sichere Zukunft

Von hoher Wichtigkeit ist ein kontinuierliches Controlling und eine Weiterentwicklung der Risikomanagement-Strategien, um die Resilienz von Unternehmen zu stärken. „Unternehmen sind gefordert, ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung stets an bestehende und insbesondere neue Risiken anzupassen. Eine regelmäßige Überprüfung der Risikomanagement-Strategien ist entscheidend, um langfristig Resilienz und Flexibilität zu gewährleisten. Als Partner an der Seite unserer Kunden sorgen wir dafür, dass ihre Versicherungslösungen stets den aktuellen Herausforderungen gerecht werden“, sagt Jörg Linnert. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Eine ebenfalls aktuelle und zentrale Änderung im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist die Abschaffung der Berichtspflichten, was im Gegensatz zu den genannten Verschärfungen der Regularien zwar zur Entlastung der Unternehmen führt, gleichzeitig aber mehr Verantwortung fordert. Lesen Sie in unserem Artikel „LkSG-Novelle: Weniger Bürokratie, mehr Verantwortung“, wieso der Bürokratieabbau trotzdem kein Freifahrtschein ist. 
 

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