Kfz/Fuhrpark

So beugen Sie Bränden von E-Autos vor

Wie Sie Ihren Pkw und das Umfeld schützen können – praktische Tipps zur Prävention

Ein brennendes Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug entwickelt im Vergleich zu einem „normalen“ Autobrand extrem große Hitze – mit möglicherweise hohen Kollateralschäden an Gebäuden und Nachbarautos. Am riskantesten ist die Ladephase. Schadenverhütungsexperte Andreas Iwanowicz gibt Auskunft zur Vorbeugung, zum Versicherungsschutz und zur Haftungsfrage.
 

Ladestation

Eine normgerechte Installation und Wartung der Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für einen sicheren Ladebetrieb. Wird der Akku über Haushaltssteckdosen oder CEE-Industriestecker geladen, sollten Sie vorher die Steckdose und die Leitung von einer Elektrofachkraft prüfen lassen, um eine Leitungsüberlastung auszuschließen. Gegebenenfalls müssen Steckdose und Leitung angepasst werden.
 

Ladestecker und Leitungen

Ladestecker und Leitungen sollten über eine Aufhängevorrichtung verfügen, zum Beispiel mit Federmechanismus. So vermeiden Sie Kabelbeschädigungen durch Überfahren. Beschädigte beziehungsweise gequetschte Kabel stellen zwangsläufig eine erhöhte Brandgefahr dar. Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen sind für das Laden von Elektrofahrzeugen nicht geeignet.

Vor Beginn der Ladetätigkeit sollten Sie das Ladekabel auf Beschädigungen prüfen und gegebenenfalls ersetzen.
 

Raumbelüftung

Sorgen Sie für ausreichende Be- und Entlüftung, sofern Elektrofahrzeuge in einem geschlossenen Raum geladen werden, zum Beispiel in einer Tiefgarage.
 

Stell- und Ladeplätze

Schaffen Sie spezielle Stellplätze für Elektrofahrzeuge, das heißt in ausreichendem Abstand zueinander und mit entsprechender Kennzeichnung.

Kennzeichnen Sie Ladeplätze durch Bodenmarkierungen oder Schilder.

Weisen Sie Steckdosen eindeutig als Ladedosen für Elektrofahrzeuge aus, um Verwechslungen vorzubeugen.

Wenn neue Fahrzeugstellplätze entstehen, sollten sie gleich als Auffangwanne für Löschwasser konstruiert werden, das schützt Grund, Boden und Gewässer vor Kontamination.
 

Zusätzliche Brandlasten

Halten Sie Ladeplätze in einem Abstand von fünf Metern frei von weiteren Brandlasten, sprich brennbaren Materialien. Unter brennbare Materialien fallen auch Wärmedämmverbundsysteme (Polystyrol etc.) an Gebäudeaußenwänden, brennbare Deckenverkleidungen, brennbare Dachtraufen etc.

Lassen Sie gegebenenfalls rund um die Elektrofahrzeug-Stellplätze die Decken und Wände auf eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (F90) aufbessern.

Beachten Sie dabei auch Fenster oder Glastüren in Außenwänden, oberhalb oder neben Ladestationen. Bei entsprechender Thermik können sie leicht platzen und den Weg für das Feuer ins Gebäude freigeben.
 

Brandfrüherkennung

Die Gefahr, dass sich das Feuer schnell ausbreitet und auf andere Kraftfahrzeuge, Gebäudeteile etc. übergreift, ist groß. Legen Sie darum den Fokus auf eine schnelle Branderkennung, bevor ein Feuer unbeherrschbar wird. Stellplätze in Gebäuden sollten überwacht werden. Installieren Sie eine Brandmeldeanlage (Rauch-/Thermomelder) im Bereich der Elektrofahrzeug-Stellplätze. Die Melder sollten zu einer ständig besetzten Stelle aufgeschaltet sein.
 

Brandlöschung

Lassen Sie vorhandene Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen in Parkhäusern überprüfen, ob sie für die erhöhte Energiefreisetzungsrate ausgelegt sind. Passen Sie die Installationen für die speziellen Bereiche gegebenenfalls an.

Halten Sie Feuerlöscher der Klasse ABC oder CO2-Löscher vor. Beachten Sie beim Löschvorgang Mindestabstände zu elektrischen Anlagen gemäß Herstellerangaben. Oder entscheiden Sie sich für Wandhydranten, diese werden von einem führenden Feuerversicherer empfohlen. Brandschutz-/Rauchschutztüren ins Gebäudeinnere und Rauchschutzklappen sollten nicht fehlen.
 

Haftung bei Fahrzeugbrand

Entzündet sich ein Fahrzeug während des Ladens, wird es sich „in Betrieb“ befunden haben. Daraus folgt: Bereits aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus hat der Geschädigte – verschuldensunabhängig – einen Anspruch auf Ersatz des Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung kann auf die gesetzliche Mindestdeckungssumme begrenzt sein, das sind 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,22 Millionen bei Sachschäden. Für einen überschießenden Teil des Schadens haftet dann der Schädiger selbst.
 

Versicherungsschutz

Bitte beachten Sie: Für den Erhalt des Versicherungsschutzes müssen Sie die behördlichen Vorschriften, hier zum Beispiel die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslands, sowie Vorgaben der Fahrzeughersteller einhalten.
 

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zum Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns an.

 

Lesen Sie auch: „Brandgefährlich: Lithium-Ionen-Akkus in Elektrofahrzeugen“.

 

Diesen Beitrag teilen