Sofortmaßnahmen im Schadenfall

Was Sie tun können, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten

Bei einem Schaden geht es zunächst darum, geeignete Notmaßnahmen einzuleiten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei gilt eine Faustregel: „Handeln Sie so, als ob Sie keine Versicherung hätten.“

Sobald diese Notmaßnahmen eingeleitet worden sind, lautet der nächste Schritt dann allerdings, sich mit der deas in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Damit kommen Sie Ihrer Schadenmeldepflicht nach.

Hier einige grundsätzliche Hinweise beim Umgang mit einem Schaden:

  • Schalten Sie elektrische und elektronische Systeme ab – es sei denn die Abschaltung hat erheblich schlimmere Folgen wie beispielsweise in der Glasindustrie.
  • Schalten Sie Maschinen und Produktionsanlagen ab.
  • Nehmen Sie Klimaanlagen, Gas- und Druckluftversorgung außer Betrieb.
  • Sichern Sie
    • einsturzgefährdete Bereiche gegen Betreten;
    • die Schadenstelle gegen das Betreten durch Fremde;
    • angrenzende Bereiche ggf. gegen Umweltschäden durch austretende Flüssigkeiten;
    • die Schadenstelle gegen Regenwasser.
  • Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos.
  • Bewahren Sie alle Gegenstände bis zur Freigabe durch uns oder den Versicherer auf.

 

Brandschaden:

  • Leiten Sie eventuell noch vorhandene Rauchgase ins Freie.
  • Entfernen Sie Löschwasser.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschlag.

 

Leitungswasserschaden:

  • Stoppen Sie den Wasseraustritt durch Unterbrechen der Wasserversorgung, wenn möglich.
  • Wenn Sie die Leckstelle kennen, können Sie einen Installateur mit der Reparatur beauftragen. Rufen Sie parallel die deas an.
  • Ist die Leckstelle unbekannt, stimmen Sie sich mit der deas ab, bevor Sie Wände öffnen lassen.
  • Prüfen Sie, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind.

 

Sturmschaden:

  • Sichern Sie provisorisch beschädigte Gebäudeteile (ggf. mit Hilfe von Feuerwehr- oder Fachleuten) sowie lose Teile.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände gegen Staub und Niederschlag.

 

Einbruchdiebstahl:

  • Melden Sie jeden Einbruchdiebstahl sofort der Polizei.
  • Veranlassen Sie eine provisorische Sicherung der betroffenen Räume.
  • Übermitteln Sie der Polizei und der deas möglichst schnell eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände.

 

Mehr erfahren Sie bei der deas.

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