Übergreifend

Was ändert sich 2024?

Das neue Jahr steht vor der Tür. Doch welche Veränderungen bringt es mit sich?

Ihre i deas-Redaktion hat die Neuerungen für Sie zusammengetragen – sowohl in der Versicherungsbranche als auch in weiteren Lebensbereichen.
 

Die erweiterte Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette und einiger ökologischer Aspekte erweitert sich ab Januar 2024 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Im laufenden Kalenderjahr galt es zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. 


Verbandsklagerichtlinie: eine neue Form der Sammelklage

Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Sammelklage. Die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiert. Dadurch wurde der Weg für eine neue Form der Sammelklage in Deutschland geebnet. Sammelklagen funktionieren, indem der Verbraucherverband ein Unternehmen verklagt (Schritt 1). Für diese eingereichte Klage können Verbraucherinnen und Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz registrieren (Schritt 2). Ein Gericht entscheidet dann abschließend – vorausgesetzt das Urteil fällt im Sinne der Klage aus –  ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Leistungen individuell einklagen müssen oder ob die Zahlung der Leistungen innerhalb der Sammelklage geltend gemacht werden kann.
 

Einkommensteuer

Ab 2024 steigt der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sprach hierbei zuletzt von 11.784 Euro, der Kinderfreibetrag werde außerdem auf 6.612 Euro angehoben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese Zahlen nicht final sind – aufgrund der Haushaltskrise können sich noch Änderungen ergeben.
 

Ausbildungsvergütung

Azubis erhalten für Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, im ersten Lehrjahr nun einen Mindestlohn von 649 Euro im Monat, was einer Steigerung von 4,7 Prozent entspricht. Weiterhin möglich sind Abweichungen, zum Beispiel bei Tarifverträgen, schulischen Ausbildungen wie Physiotherapie oder Logopädie sowie Ausnahmen aufgrund von landesrechtlichen Regelungen. 


Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt zurück auf Ursprungswert

Die im Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme wird Anfang März wieder auf 19 Prozent angehoben.
 

Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenkasse beträgt ab Januar 2024 1,7 Prozent, was eine Erhöhung von 0,1 Prozent bedeutet. Die Höhe des Zusatzbeitrages legen die Kassen selbst fest. Er kommt zum festgeschriebenen Beitragssatz von aktuellen 14,6 Prozent hinzu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient den Kassen als Rechengröße und wird vom Bundesgesundheitsministerium bestimmt.


CO2-Abgabe wird angehoben

Ab Januar steigt die nationale CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auf 40 Euro pro Tonne. Ursprünglich eingeführt wurde die Abgabe im Jahr 2021 mit 30 Euro/Tonne. Der Spritpreis steigt daher laut ADAC etwa um 4,3 Cent pro Liter. Die Abgabe auf fossile Brennstoffe soll Anreize setzen, Verbrauchern Alternativen schmackhafter zu machen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Geplant sind Kosten von 50 Euro pro Tonne ab 2025. 
 

Nachhaltigere Batterien

Am 18. Februar tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die dafür Sorge trägt, dass sowohl bei der Produktion als auch bei der Entsorgung von Batterien ein größerer Fokus auf Umweltaspekte gelegt wird. Im Zuge dessen ist eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Batterien vorgesehen. Darüber hinaus sollen in den kommenden Jahren Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt werden. 
 

Strengere E-Auto-Förderung

Geplant war ursprünglich, ab Januar 2024 Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis (Berechnungswert vom Basismodell) bis zu 45.000 Euro zu fördern. Die Obergrenze der Förderung mit Bundes- und Herstelleranteil hätte hierfür ab 2024 nur noch 4.500 Euro betragen. Das wären 33 Prozent weniger als im abgelaufenen Jahr 2023 und es wäre nur noch die Hälfte der Förderung, die Verbraucherinnen und Verbraucher in 2022 erhalten haben. Per Beschluss der Bundesregierung am 18. Dezember 2023 wird die Förderung ab 2024 jedoch vollständig ausgesetzt. Grund hierfür sei, dass im Klima- und Transformationsfond 60 Milliarden Euro fehlen und im Bundeshaushalt kurzfristig Einsparungen vorgenommen werden müssen. 


Die Blackbox fürs Auto

Autos, die am 7. Juli oder später in Deutschland zugelassen werden, sind verpflichtend mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ ausgestattet. Die darauf gesicherten Daten geben bei Unfallereignissen Aufschluss über den Hergang und tragen so zur Aufklärung bei. 

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