Was gilt es aus versicherungstechnischer Sicht bei starken Schneefällen zu wissen?

Aktuell versinkt besonders das Bundesland Bayern im Schnee.

Winterlicher Niederschlag dieses Ausmaßes kann immer mal wieder vorkommen – doch wie ist eigentlich welcher resultierende Schaden versichert? Unser Experte für Sach- und Ertragsausfallversicherungen, Thomas Hergarten, hat hierzu wichtige Informationen.

„Im Rahmen von Gebäudeversicherungen ist Schneedruck ein Risiko, das als ergänzender Baustein mitversichert werden kann, analog zu Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden“, so Hergarten im Gespräch mit der i deas-Redaktion. „Natürlich kostet es etwas mehr Prämie – diese steht aber in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden, wenn Gebäude aufgrund der Schneelast einstürzen.“ Haben Kunden das Risiko versichert, bestehe sowohl Sach- als auch Unterbrechungsschadenersatz. Gebäudebesitzer seien auf Dächern nur bedingt schneeräumpflichtig, nämlich nur dann, wenn eine persönliche Gefährdung droht bzw. diese durch Schneeräumung ausgeschlossen werden kann. Wenn zu befürchten sei, dass die Statik nicht standhalte, sei niemand verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen. Hier gelte ebenso wie bei der Rettungspflicht immer Personen- vor Sachschutz. 

Etwas komplizierter gestalten sich sekundäre Sach- und Betriebsausfallschäden, die zum Beispiel aus einer unter Schnee zusammengebrochenen Oberleitung resultieren. Hierbei handele es sich nicht um einen klassischen Sachschaden innerhalb des Betriebes, da lediglich die Stromversorgung unterbrochen sei. Unterbrechungsschäden durch den Ausfall der Energieversorgung sind gering limitiert versichert, manche Versicherer schließen sie allerdings auch gänzlich aus. 

Doch auch hier gibt es Ausnahmen in speziellen Einzelfällen beziehungsweise Branchen: Sind temperaturabhängige Betriebe wie kunststoffverarbeitendes Gewerbe, Glasschmelzen oder Gießereien von einem solchen sekundären Ausfall betroffen und temperatursensible Materialien wie Kunststoff, Glas oder Metall erleiden Schäden, weil die Temperatur der Maschinen zu schnell abfällt, besteht grundsätzlich sowohl Sach- als auch Ertragsausfallschutz. „Im Schadenfall müssen dann die Ursache und die unmittelbare Wirkung betrachtet werden. Dann hängt es von den genauen Vereinbarungen des Versicherungsvertrags ab, ob ein Anspruch geltend gemacht werden kann“, so der Experte. „Viele Unternehmen dieser Art verfügen jedoch über eigene Notstromaggregate, die dafür sorgen, dass das Material wenigstens so warmgehalten werden kann, dass Material und Maschine keinen Schaden erleiden“, meint Thomas Hergarten weiterhin. Es gibt also Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen sowie den verhandelten Verträgen der Unternehmen. Essenziell sei jedoch, dass der Schneedruck als versicherte Gefahr im Versicherungsvertrag vereinbart ist, um den Anspruch auf Erstattung seitens des Versicherers zu wahren. 

Deutschland teilt sich in verschiedene Schneelastzonen auf, die beim Bau beachtet werden müssen, um die Statik dahingehend anzupassen. Hier werden die zonentypischen Schneemengen zur Kalkulation herangezogen. Nicht immer sei in der Praxis aber die Schneehöhe von einziger Bedeutung: In längeren Kälteperioden, in denen Schnee auf Dächern mehrfach taut und wieder friert, verfestigt er sich. Dann weist er eine viel höhere Dichte und somit mehr Gewicht auf als lockerer Neuschnee. Dies führt dann häufig zu Problemen, weil derartige Szenarien in den Anforderungen an die Statik möglicherweise nur unzureichend berücksichtigt sind. 

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