Kfz/Fuhrpark

Zeitweiliger Ruhestand für Fahrzeuge

Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie führen in unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen und Branchen dazu, dass der Geschäftsbetrieb nur eingeschränkt laufen kann oder teilweise sogar komplett eingestellt werden muss.

Im Bereich der Fahrzeugflotten bietet sich daher an, nicht in Betrieb befindliche Fahrzeuge behördlich abzumelden. Versicherungsbeiträge werden hierbei – für den Zeitraum der Abmeldung – erstattet, eine sogenannte beitragsfreie „Ruheversicherung“ wird dann gewährt. Die Fahrzeuge sind damit weiterhin zum Beispiel gegen Diebstahl, Elementarschäden, Marderbiss etc. versichert.

Aktuell ist allerdings der Gang zur Zulassungsbehörde nur beschränkt oder teilweise gar nicht möglich. Oftmals besitzen derzeit nur Zulassungsdienste und Autohäuser mit Ausnahmegenehmigung eine Zugangsberechtigung.

Einige Versicherer bieten daher aktuell folgende unbürokratische Hilfe an:

Dem Versicherer können Fahrzeuge, inkl. Ruhezeitraum, schriftlich aufgegeben werden. Der Versicherer verzichtet, auch ohne amtliche Abmeldung, während des genannten Zeitraums auf die Beiträge, gewährt aber selbstverständlich Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.  

Bitte sprechen Sie uns an, sofern auch Ihr Unternehmen hiervon Gebrauch machen möchte. Wir stimmen uns im Anschluss mit Ihrem Versicherer ab, inwieweit diese Regelung auf Ihren Fuhrpark angewandt werden kann. Oftmals unterscheiden sich die Lösungsansätze der Versicherer hinsichtlich Branchen und Fahrzeugarten sowie der zeitlichen Befristung. Aktuell lässt sich keine einheitliche Praxis am Markt erkennen.

Selbstverständlich sind wir – auch in diesen schwierigen Zeiten – wie gewohnt für Sie erreichbar.

 

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