Kredit/Finanzierung
30-MILLIARDEN-EURO-SCHUTZSCHIRM SICHERT WARENVERKEHR AB
Das Geschäftsmodell basiert auf einer detaillierten Bonitätsprüfung und -überwachung der Abnehmer. Aber die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen weltweiten Handelseinschränkungen setzen mittlerweile auch gesunde Unternehmen wirtschaftlich so unter Druck, dass die Kreditversicherer diese Absicherung von Lieferantenforderungen nicht mehr gewährleisten können.
Um diese Gefahr abzufedern, haben die deutschen Kreditversicherer mit der Bundesregierung einen weitreichenden gemeinsamen Schutzschirm vereinbart. Ziel dieses Schutzschirms ist, dass Unternehmen, die vor der COVID-19-Krise keine wirtschaftlichen Probleme hatten, weiterhin ausreichend Sicherheit haben, um die Lieferketten aufrechterhalten zu können. Kettenreaktionen von Insolvenzen, wie sie in Krisen oder einer Rezession üblich sind, können so vermieden werden.
Konkret wird ein Schutzschirm des Bundes in Höhe von 30 Milliarden Euro aufgespannt, die Kreditversicherer tragen davon 500 Millionen Euro Eigenanteil in Schadenfällen, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Im Unterschied zu dem Rettungsschirm in der Finanzkrise 2008/2009, in dem die staatliche Rückdeckung lediglich bestehende Limits gedoppelt hat, greift dieser Schutzschirm von null an. Voraussetzung für die Rückdeckung des Bundes im Schadenfall ist, dass das Unternehmen vor der COVID-19-Krise gesund war. Der Rettungsschirm gilt rückwirkend für Insolvenzen ab dem 1. März 2020 mit Forderungen ab dem 1. Januar 2020 und ist vorerst in der Laufzeit begrenzt auf den 31. Dezember 2020. Die operative Limitentscheidung wird von den Kreditversicherern getroffen, detaillierte Vorgaben des Bundes zu den Prüfungs- und Entscheidungsmodalitäten gibt es nicht.
Ferner berücksichtigt der Schutzschirm die zwischenzeitlich üblichen internationalen Unternehmensstrukturen. Unter die Regelung fallen somit nationale wie auch internationale Forderungen der deutschen Versicherungsnehmer inklusive ihrer mitversicherten Tochtergesellschaften.
Der Vorteil dieser Regelung ist, dass Limits aufrechterhalten werden können, sofern die Unternehmenszahlen in den Jahresabschlüssen 2019 noch gut waren.
Als Versicherungsmakler sind wir Ihr Interessenvertreter in allen Versicherungsangelegenheiten. Wir beraten Sie, wie der Versicherungsschutz im Hinblick auf die jeweils individuelle Risikosituation gestaltet werden kann, kaufen die dazu notwendigen Versicherungsleistungen zu besten Bedingungen und Preisen für Sie ein und sorgen in der Vertragsbetreuung dafür, dass die Versicherer ihren Pflichten zügig, vertragsgerecht und kundenorientiert nachkommen. Daher beobachten wir das Verhalten der Kreditversicherer in der aktuellen Situation genau. Vermutlich werden Limits trotz des Rettungsschirms auf den „aktuellen Bedarf“ angepasst. Dieser ist erfahrungsgemäß derzeit auf einem geringen Niveau, dürfte sich aber nach Anlaufen der Wirtschaft als nicht ausreichend herausstellen. Gerade in dieser Situation sollten Sie auf unsere unabhängige Beratung vertrauen.
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