Übergreifend

Alle Jahre wieder – Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2020

Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende entgegen – wir nutzen die Zeit, um für Sie im Folgenden die wichtigsten Gesetzesänderungen für das kommende Jahr 2020 zusammenzufassen.

Rentenversicherung

Ab dem 1. Januar gilt eine neue Einkommensgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag in der Rentenversicherung bemisst sich nach der neuen Berechnung bis zu einem Betrag von 6.900 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Monat (West/Ost).

Betriebsrente

Ab dem neuen Jahr gilt für Betriebsrentner ein Freibetrag von 159,25 Euro für die Betriebsrente. Erstmals wird ab dem kommenden Jahr erst über diese Summe hinaus die Zahlung der Krankenkassenbeiträge fällig.

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn erneut angehoben: von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

Mindestlohn für Azubis

Auch das Gehalt für Auszubildende soll ab dem kommenden Jahr ansteigen. 515 Euro pro Monat sollen Lehrlinge mindestens verdienen. Bis 2023 ist eine schrittweise Anhebung bis auf 620 Euro geplant.

Verpflegungspauschale

Dienstreisende können ab 2020 eine höhere Verpflegungskostenpauschale geltend machen. Statt 12 Euro werden nun 14 Euro verrechnet, das gilt auch für An- und Abreisetage.

Kleinunternehmergrenze

Die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer wird von 17.500 auf 22.000 Euro des Vorjahresumsatzes angehoben. Einzige Voraussetzung: Der zu erwartende Gesamtumsatz des Unternehmens im laufenden Jahr darf den Wert von 50.000 Euro nicht übersteigen.

Verjährungsfristen für Schulden

Mit Beginn eines neuen Jahres verfallen für viele Schuldner auch die Verbindlichkeiten, denn: Zahlungsansprüche können nur innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Forderungen, die beispielsweise aus dem Jahr 2016 stammen, verjähren somit am 31. Dezember 2019. Ansprüche müssen daher vor dem genannten Stichtag, meist gerichtlich, durch einen Mahnbescheid geltend gemacht werden.

Umweltschutz

Ab dem 1. Januar dürfen Neuzulassungen von Pkw laut einer EU-Vorschrift maximal 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb sollen dagegen steuerlich noch stärker begünstigt werden als bisher. E-Lieferfahrzeuge werden ebenfalls gefördert.

Meisterpflicht

In insgesamt zwölf Gewerken wird die Meisterpflicht ab dem 1. Januar wiedereingeführt. Hierzu zählen Fliesenleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Glasveredler und Raumausstatter.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ab dem 1. März sollen qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten leichter in Deutschland arbeiten können. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt voraus, dass die Interessenten eine berufliche Qualifikation und einen Arbeitsplatz nachweisen können und zudem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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