Übergreifend
Zeitwertkonten sind nun auch für das Top-Management möglich
Fortschrittliche Unternehmen bieten den Arbeitnehmern – im Wettbewerb um Fachkräfte – für diese Flexibilität einen Ausgleich an: Die „Lebensarbeitszeit“ wird arbeitnehmerfreundlich gestaltet, und zwar mit Sabbaticals und bezahltem Vorruhestand. Seit August gilt diese Regelung nun auch für das obere Management – davon profitieren in Industrieunternehmen jetzt insbesondere angestellte Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung am Unternehmen.
Das Prozedere ist bereits bekannt: Arbeitnehmer sparen – vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – Teile ihres laufenden Arbeitsentgeltes auf dem eigenen Zeitwertkonto an. Auch Sonderzahlungen und Mehrarbeitsvergütung können „eingezahlt“ werden. Aus diesem Wertguthaben, das beim Arbeitgeber liegt, wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer in einer zukünftigen Freistellungsphase ein Entgelt gezahlt. Die Freistellung kann dabei flexibel eingesetzt werden: für Familienzeit, Fortbildung, Erholung oder Vorruhestand.
Guthaben auch bei Insolvenz sicher
Die Deutsche Gesellschaft für ZeitWertKonten ist der Spezialmakler der Ecclesia Gruppe für die Absicherung und Gestaltung von Wertguthaben-Modellen. Inzwischen profitieren einige hundert Unternehmen und tausende Beschäftigte von unseren Dienstleistungen. Wichtigster Teil ist die Einrichtung einer (gesetzlich vorgeschriebenen) Insolvenzsicherung – denn die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass ihr angespartes Arbeitsentgelt in jedem Fall erhalten bleibt. Hinzu kommt die Strukturierung von Verwaltungsabläufen, die Begleitung beim Aushandeln der arbeitsrechtlichen Grundlagen mit dem Betriebsrat und die professionelle Information der Belegschaft. Auf diese Weise ermöglicht es die Deutsche Gesellschaft für ZeitWertKonten ihrem Mandanten, also dem Unternehmen, mit einem vielfach erprobten, rechtssicheren und einfachen System durch besondere Sozialleistungen ein noch attraktiverer Arbeitgeber zu werden.
Urteil des Bundesfinanzhofes
Der einzige Wermutstropfen beim ZeitWertKonto war bisher: Diejenigen, die von der Zeitflexibilisierung im modernen Arbeitsleben am meisten in Anspruch genommen werden, konnten von ZeitWertKonten nicht profitieren – die Geschäftsführer.
Diese Führungskräfte, die als Organvertreter quasi „Tag und Nacht“ für ihr Unternehmen Verantwortung tragen, waren durch die steuerrechtliche Auffassung der Finanzverwaltung von den Vorteilen der Wertguthaben-Modelle ausgeschlossen. Erst im Jahr 2018 erstritt ein GmbH-Geschäftsführer gegen das Finanzamt diese Möglichkeit. Das Urteil des Bundesfinanzhofes führte dazu, dass die Finanzverwaltung im Rundschreiben vom 8. August 2019 den meisten Organvertretern ermöglichte, steuerfrei auf einem ZeitWertKonto anzusparen. Das heißt: Sie müssen das Entgelt erst in der Freistellungsphase versteuern.
Das nutzt insbesondere angestellten Managern. Denn Einschränkungen gelten, wenn der Geschäftsführer zugleich Anteilseigner des Unternehmens ist, zum Beispiel als Gesellschafter-Geschäftsführer oder als Vorstand einer AG, von der er selbst Aktien hält. In diesen Fällen prüft die Steuerbehörde zunächst, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Ist das nicht der Fall, beispielsweise, weil die Beteiligung sehr klein ist, steht der Einzahlung auf ein Wertguthaben nichts im Wege. Ist der Organvertreter aber zugleich Anteilseigner mit einer beherrschenden Stellung, kann er nach wie vor nicht steuerfrei in ein ZeitWertKonto ansparen.
Wer also bereits ein ZeitWertKonten-Modell in seinem Unternehmen angestoßen hat, kann sich freuen: Der Weg zur Teilnahme steht nun fast allen offen – auch Vertretern des Top-Managements. Gerne richten wir für Ihr Unternehmen eine neue Lösung ein: ab jetzt für die ganze Belegschaft – die erste Reihe der Führungskräfte eingeschlossen.