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Arbeiten im Homeoffice – Was ist versichert?

Wegen der COVID-19-Pandemie ermöglichen zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeitenden, die Arbeitsleistung ganz oder in Teilen aus dem Homeoffice heraus zu erbringen. Was bedeutet das für den Versicherungsschutz? Hier Antworten auf die wesentlichen Fragen.

Hat das Arbeiten im Homeoffice Auswirkungen auf die Betriebshaftpflichtversicherung?

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es keinen Unterschied, ob Mitarbeitende in den Betriebsräumen oder im Homeoffice arbeiten. Sie genießen den gleichen Versicherungsschutz, denn maßgeblich ist ausschließlich, dass sie „im Interesse des Unternehmens tätig“ sind. Für die Unternehmensleitung ist wichtig zu wissen, dass auch die mitversicherte „Arbeitgeberhaftpflicht“ hierdurch nicht beeinflusst wird.
 

Deckt die gesetzliche Unfallversicherung die Arbeit im Homeoffice ab?

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Unfall am Arbeitsplatz im Unternehmen dem Unfall im Homeoffice gleichgestellt. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai, beschlossen, dass (Zitat) „der Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“ besteht, wenn die versicherte Tätigkeit „im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort“ ausgeübt wird. Der Versicherungsschutz umfasst auch Unfallereignisse auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs, wenn der Beschäftigte diesen Weg aus betrieblichen Gründen zurücklegt.

Zu beachten ist aber, dass private Tätigkeiten, dazu zählen auch Pausen, nicht gesetzlich unfallversichert sind. Eine durch den Arbeitgeber abgeschlossene Gruppenunfallversicherung ist hier eine wichtige Ergänzung. Die deas-Police gibt einen 24-Stunden-Rundumschutz. Das heißt, der Versicherungsschutz besteht also am Homeoffice-Arbeitsplatz innerhalb der eigenen Wohnung genauso wie in der Pause, im Beruf wie in der Freizeit, beispielsweise im eigenen Garten. Das Maklerbedingungswerk der deas enthält zudem noch weitere beitragsneutrale Deckungserweiterungen. Die gesetzliche Unfallversicherung setzt hier hingegen enge Grenzen.

Der Versicherungsschutz der Gruppenunfallversicherung ist generell nicht davon abhängig, ob in der Betriebsvereinbarung besondere Regelungen für Homeoffice-Arbeitsplätze getroffen wurden.
 

Welcher Versicherungsschutz besteht für bereitgestellte Arbeitsmittel im Homeoffice?

Betriebliche Arbeitsmittel, wie eine zur Verfügung gestellte Büroausstattung, sind grundsätzlich im Rahmen einer Sachversicherung (zum Beispiel gegen Feuer oder Einbruchdiebstahl) versichert. Dabei ist es unerheblich, ob diese sich im Homeoffice befindet, denn die Klausel „Außenversicherung“ trägt genau diesem Umstand Rechnung. Es ist zu beachten, dass in manchen Verträgen hier gegebenenfalls Summenbegrenzungen oder Selbstbeteiligungen vereinbart wurden, die aufgrund der aktuellen besonderen Situation angepasst werden sollten.
 

Besteht auch für Mitarbeitende im Homeoffice eine Deckung über die Elektronikversicherung des Betriebs?

Elektronische Homeoffice-Ausstattungen (Notebook, Drucker, Handy etc.), die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, sind in der Elektronikversicherung versichert. Voraussetzung ist, dass die Anlagengruppen „Datentechnik“ und „Kommunikationstechnik“ mitversichert wurden. Dies ist bei nahezu allen Verträgen der Fall.

Wir empfehlen auch hier die Überprüfung der vereinbarten Versicherungssummen für Sachen außerhalb von benannten Versicherungsorten.

Hat der Arbeitgeber Investitionen in mobile Technik vorgenommen, müssen diese auch in den vereinbarten Versicherungssummen berücksichtigt werden, beziehungsweise bestehende Verträge müssen auf ausreichende Vorsorgeklauseln überprüft werden.

Nicht versichert sind die privaten Geräte von Mitarbeitenden, auch wenn sie dienstlich eingesetzt werden! Das ist insbesondere dann zu beachten, wenn solche Geräte zum Beispiel über Remote-Lösungen genutzt werden.
 

Was ist im Hinblick auf Risiken für die IT-Sicherheit zu beachten?

Cyberkriminelle nutzen die aktuelle Situation, um durch Spam-E-Mails und verseuchte Websites Unternehmen und Privatpersonen zu attackieren. Die vermehrte Einrichtung und Nutzung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erhöht auch die Angreifbarkeit der Unternehmenssicherheit. Daher sollten alle Mitarbeitenden für den vorsichtigen Umgang mit unbekannten Websites und E-Mails sowie anhängenden Dateien gerade jetzt nochmals sensibilisiert werden. Eine Absicherung von Cybergefahren wird in diesen Tagen bedeutsamer denn je. Sofern bereits eine Cyberversicherung besteht, sollte überprüft werden, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Bewertung des Risikos sowie beim Abschluss einer geeigneten und umfassenden Cyberversicherung.
 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns an.

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