Gebäude/Inventar/Vorräte

Industrielle Sachversicherung in Zeiten harter Märkte

Absicherung von Unternehmen gegen Brand- und Explosions- sowie Elementarschäden

Die industrielle Sachversicherung befindet sich schon seit geraumer Zeit in schwierigem Fahrwasser. Dabei sind die Kunden der verschiedenen Branchen unterschiedlich betroffen. Unternehmen mit objektiv geringeren Risiken für Brand- und Explosions- sowie/oder Elementarschäden werden bessere Konditionen angeboten, als Unternehmen, die von derartigen Schäden berührt sein könnten. Für Betriebe der Recycling-, Holz-, Chemie-, Gießerei-, Papier-, Schaumstoff- und fleischverarbeitenden Industrie ist es sehr schwierig, Versicherungsschutz überhaupt oder zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen zu erlangen. Hier steht weitestgehend nicht mehr der Preis des Versicherungsschutzes im Mittelpunkt, es geht vielmehr darum, eine hundertprozentige Deckung für die Kunden sicherzustellen.

 

Vorbeugender Brandschutz und Sicherheitsvorkehrungen

Die Versicherer legen ihr Augenmerk verstärkt auf einen angemessenen vorbeugenden Brandschutz und weitere organisatorische sowie technische Sicherheitseinrichtungen, die helfen sollen, größere Schäden zu vermeiden. Meist passiert dies in Kombination mit der Erhöhung der Selbstbeteiligungen durch die Versicherer, um sich von sogenannten Frequenzschäden zu ent- und die Kunden mit höheren Kosten im Schadenfall zu belasten.

 

Trend zur schlechten Schadenabwicklung

Seit einigen Jahren stellen wir als Interessenvertreter unserer Kunden fest, dass es einen Trend zu einer schlechteren Schadenabwicklung gibt. Hierbei wird durch die Versicherer versucht, berechtigte und vertraglich vereinbarte Entschädigungsansprüche zu kürzen oder vollständig zu verwehren. Dann sind wir als professionelle Makler und Dienstleister gefragt, die Interessenwahrung und Leistungssicherung für unsere Kunden wahrzunehmen.

 

Präventionsmaßnahmen

Um bereits im Vorfeld gut auf mögliche Auseinandersetzungen im Schadenfall vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, ein professionelles betriebliches Risk-Management-System zur Vermeidung von Risiken und Schäden aufzubauen und weiterzuentwickeln. Zudem sollten die Kunden ihre vertraglichen Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften des Versicherungsvertrages kennen und mit ihrem Makler besprechen. Im Schadenfall ist es ratsam, die dazu benötigen Unterlagen schnell und aktuell vorliegen zu haben.

Folgende Punkte sind dabei von großer Wichtigkeit und wirken sich unter Umständen stark auf die Entschädigungsleistung aus.

 

1. Richtigkeit der vereinbarten Versicherungssummen

Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungssummen den Versicherungswerten entsprechen müssen. Das heißt, für die Versicherung von Gebäuden und Betriebseinrichtungen müssen die Anlagengüter so bewertet werden, dass sie dem heutigen Wiederbeschaffungswert (Neuwert) entsprechen. Dazu sollten die Anschaffungskosten aus dem Anlageverzeichnis auf die heutigen Werte hochgerechnet werden. Besonderheiten, wie zum Beispiel gebraucht gekaufte Sachen, fremdes Eigentum, Rabatte, Fördermittel müssen gesondert betrachtet und bewertet werden.

In der Ertragsausfallversicherung muss die Versicherungssumme dem Rohertrag entsprechen. Auch hier gibt es Besonderheiten zu berücksichtigen, wie zum Beispiel sonstige betriebliche Erträge, Aufwendungen für die Betriebserhaltung, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Netzentgeltentlastungen.

Wir als Makler beraten und unterstützen bei der richtigen Ermittlung der Versicherungssummen. In schwierigen Fällen binden wir auch Sachverständige zur Wertermittlung ein. Dies alles dient dazu, im Schadenfall nicht in die Gefahr der Unterversicherung zu geraten und nur einen Teil der Entschädigung zu erhalten.

 

2. Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten

Grundsätzlich besagt der Versicherungsvertrag, dass Voraussetzung für eine vertragskonforme Entschädigung die Einhaltung aller gesetzlich und behördlich geforderten Sicherheitsvorschriften ist. Sollte sich im Schadenfall eine Nichtbeachtung derartiger Vorschriften mit kausalem Zusammenhang zum Schadenereignis herausstellen, kann der Versicherer die Entschädigung verweigern oder kürzen. Insbesondere sind an dieser Stelle die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften, die Landesbauordnungen oder die Betriebssicherheitsverordnungen zu nennen. Weiterhin sollten zusätzlich die vertraglichen Obliegenheiten beachtet werden. Die wichtigsten sind:

  • Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen (zum Beispiel Abschaltung von Brandmelde- oder Löschanlagen) beim Versicherer oder Makler;
  • mindestens alle zwei Jahre eine Revision der ortsfesten elektrischen Licht- und Kraftanlagen durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen und Abstellung der im Protokoll aufgezeigten Mängel;
  • Prüfung und Wartung von Brandmelde- und Löschanlagen in den vertraglich vereinbarten zeitlichen Abständen;
  • Erhalt der versicherten Sachen in einem stets ordnungsgemäßen Zustand sowie regelmäßige Instandhaltung;
  • Verpflichtung zur Schadenabwehr und Schadenminderung im Schadenfall
  • Unterstützung des Versicherers bei möglichen Regressen gegen Schadenverursacher

Der Versicherer hat die Möglichkeit, bei Nichtbeachtung dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten und einem kausalen Zusammenhang zum Schaden, die Entschädigung zu verwehren oder zu kürzen. Die deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH als professioneller Industrieversicherungsmakler unterstützt seine Kunden bei diesen besonderen Themen, damit diese im Schadenfall keine Einschränkungen der Entschädigung hinnehmen müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

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