Kfz/Fuhrpark
Bald muss ein Neuer her
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis spätestens 2033 in neue Exemplare umgetauscht werden. Das gilt für alle Fahrerlaubnisse, die bis 2013 ausgestellt wurden. Für den ersten Jahrgang endet die Umtauschfrist schon am 19. Januar 2022.
Fälschungssicher in der gesamten EU
Der Grund für die Umtausch-Aktion ist die Einführung einer EU-weit einheitlichen, fälschungssicheren Fahrerlaubnis, die auch digital erfasst werden kann, um Missbrauch vorzubeugen. Der Bundesrat hat die Regelung am 15. Februar 2019 beschlossen. Der Umtausch betrifft knapp 15 Millionen Exemplare aus Papier, die bis 1999 herausgegeben wurden, sowie etwa 28 Millionen Fahrberechtigungen in Kreditkarten-Form, welche von 1999 bis 2013 ausgestellt wurden. Denn diese entsprechen ebenfalls nicht den neuesten Anforderungen.
Welche Fristen gelten für wen?
Um lange Wartezeiten und überlastete Behörden zu vermeiden, gibt es einen Stufenplan. Dieser regelt, bis wann alle Betroffenen ihre Führerscheine austauschen müssen. Somit gilt für manche eine Frist schon vor dem Jahr 2033. Die Bestimmung der persönlichen Frist richtet sich nach dem Ausgabedatum des Führerscheins, nicht nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis.
Wurde der Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgegeben, ist die Frist abhängig vom Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Führerschein muss umgetauscht werden bis zum: |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wurde der Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 (einschließlich) ausgegeben, ist die Frist abhängig vom Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr | Führerschein muss umgetauscht werden bis zum: |
---|---|
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 19.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis: Alle neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig, danach muss die Inhaberin oder der Inhaber wieder ein neues Dokument beantragen. Die Fahrerlaubnis bleibt natürlich weiterhin unbefristet gültig.
So funktioniert der Umtausch
Der Führerscheinumtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes. Dafür werden folgende Dinge benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Ihr aktueller Führerschein
Der Umtausch kostet 25 Euro. Sie erhalten vier bis sechs Wochen nach Beantragung Ihren neuen Führerschein. Im neuen Führerschein werden Ihnen alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den Fahrerlaubnisklassen Ihres alten Führerscheins entsprechen. Eine ärztliche Untersuchung oder eine erneute Führerscheinprüfung sind nicht notwendig.
Nur die Führerscheine der Klasse C oder Klasse D sind lediglich fünf Jahre gültig. Für die Neuausstellung dieser Führerscheine ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Die Fahrerlaubnis bleibt natürlich unabhängig davon bestehen, jedoch droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn die Fristen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Am besten warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf Ihrer Frist, um den Umtausch Ihres Führerscheins zu beantragen. Kümmern Sie sich vielmehr frühzeitig, um Stress und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Karteikartenabschrift
Sollte Ihre Fahrerlaubnis bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt worden sein, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig. Diese können Sie ganz einfach bei der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort wird die Abschrift direkt an die aktuelle Führerscheinstelle übermittelt.