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Brandschutz: Die Übersicht behalten – das ist wichtig

Mitarbeitende gezielt mit der Aufgabe betrauen

Wer schon einmal mit einem langen Brett von A nach B wollte, kennt es. In vielen Unternehmen werden Türen gern mal mit Keilen versperrt, also dauerhaft offengehalten. Das ist sinnvoll für den Brettträger mit drei „t“, aber nicht sinnvoll für den Brandschutz. Wer eine moderne Brandschutztür eingebaut hat, die automatisch öffnet und schließt, hat das Problem mit dem Keil nicht mehr. Aber wer behält beim Thema Brandschutz in einem Unternehmen am Ende des Tages die Übersicht? Der/die Brandschutzbeauftragte.

Die Aufgaben dieser Fachkraft können umfangreich sein – es gibt keinen betrieblichen Bereich, der nicht dem Brandschutz unterliegt. Wer die Aufgabe übernommen hat, sollte sich immer um bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen kümmern. Vor allem müssen bei der Status-quo-Feststellung in einem Unternehmen Schutzziele und Gefährdungspotenzial möglichst genau ermittelt werden.

Kurz zum Hintergrund ein Beispiel aus dem Bereich Materialkunde: Die Feuerfestigkeit einer Tür wird in einem Testverfahren mit einer Zahl und dem Präfix „T“ angegeben. T 30 oder T 60 beispielsweise. Gemeint ist dann: Eine Brandschutztür mit der Kennziffer T 60 hält einem Feuer mindestens 60 Minuten stand. Das erscheint eindeutig. Die „Tretminen“ lauern dennoch in dem weiten Feld der Gesetze, Vorschriften und Normen. Und wer behält die Übersicht? Die Antwort hat sich nicht verändert: Der/die Brandschutzbeauftragte.

Fakt: Nicht jeder Unternehmer oder Geschäftsführer muss alle seine Türen im Betrieb kennen. Das macht die bereits erwähnte Fachkraft bei einer Begehung. Eines indes ist klar - und da soll der zitierte Keil noch einmal dienlich sein: Eine offene Brandschutztür behindert in einem Gebäude für den Fall der Fälle den optimalen Brandschutz. Will heißen: Dieses Thema muss absolut ernst genommen werden. Genau das sollte die Geschäftsführung in jedem Fall ins Team kommunizieren. Denn wer zum Beispiel eine Brandschutztür verkeilt und damit eine Schutzeinrichtung unbrauchbar macht, muss nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Probleme beim betrieblichen Brandschutz beschäftigen immer wieder die Gerichte. Beim Oberlandesgericht in Frankfurt/Main hieß es bereits vor einem Jahrzehnt: „Seit einigen Jahren ist die Einhaltung der vorgenannten Bestimmung problematisch. Es kommt immer wieder vor, dass Bewohner der Liegenschaft die Brandschutztüren offenhalten, beispielsweise durch die Benutzung von Keilen, Blumenkübeln oder Standaschern.“ Geschäftsführung, Abteilungsleitung oder die mit dem Brandschutz beauftragte Kraft - und da schließt sich der Kreis - sorgen natürlich ganz nebenbei dafür, dass die Ascher an die frische Luft verschwinden und Blumenkübel nicht in den Türspalt gezogen werden.

Ein Brand beginnt in der Regel an nur einer Stelle im Gebäude und breitet sich von diesem Punkt weiter aus. Brandschutztüren, im offiziellen Sprachgebrauch auch gern Feuerschutzabschlüsse genannt, stellen eine Möglichkeit der Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Feuers dar. Da jedes Gebäude seine eigene Statik und Architektur hat, ergeben sich viele Fragen rund um die Fluchtwege. Der/die Brandschutzbeauftragte wirkt nicht zuletzt deshalb bei der Entwicklung und Einhaltung von Bestimmungen bei Neu- und Erweiterungsbauten (auch in angemieteten Räumen) mit. Das beginnt bei der Auswahl der Feuerlöscher, geht weiter über die Lagerung von brennbaren Rohstoffen und endet bei der Planung einer Räumungsübung.

Die Geschäftsführung steht immer in der Verantwortung für den Brandschutz im Unternehmen. Sie kann sich dazu eines „Verrichtungsgehilfen“ bedienen, der die entsprechende fachliche Expertise und auch die Möglichkeit hat, den Brandschutz im Unternehmen durchzusetzen (Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitenden in Brandschutzfragen). Oftmals wird schon ein Brandschutzbeauftragter von den Aufsichtsbehörden gefordert. Immer ist es empfehlenswert, eine klare Aufgabenstellung mit allen Dokumentations- und Berichtspflichten für den Brandschutzbeauftragten zu erstellen. Lehrgänge für diese Tätigkeit bieten Institutionen wie TÜV, Dekra oder IHK an. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die geschulten Mitarbeitenden fortan Brandgefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt werden.

 

 

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