Gebäude/Inventar/Vorräte
Den Durchblick behalten im Brandschutz
Die Hauptursachen für Brände in Betrieben liegen in einem unsachgemäßen Umgang mit technischen Einrichtungen, Arbeitsmitteln und -stoffen, sowie in einer fehlenden oder unvollständigen Unterweisung der Beschäftigten. Des Weiteren werden über ein Drittel der Brandursachen auf fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel zurückgeführt, die mit einer unzureichenden Wartung und Instandhaltung der Technik zusammenhängen. Damit die Entstehung eines Brandes vermieden, die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert und bei einem Brand die Evakuierung von Personen durch Flucht- und Rettungswege gewährleistet wird, sind vorbeugende, organisatorische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Ziel eines umfangreichen betrieblichen Brandschutzes ist es, Gefahren für die eigenen Mitarbeiter und Besucher einzudämmen und Schäden an Sachwerten gering zu halten, um eine Betriebsunterbrechung abzuwenden und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden.
Der vorbeugende Brandschutz soll die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Er soll außerdem sicherstellen, dass Rettungswege eine sichere Nutzung ermöglichen, Voraussetzungen für wirkungsvolle Selbsthilfemaßnahmen bestehen und Rettungskräfte bei Eintreffen unterstützt werden.
Unter den betrieblichen Brandschutz fallen alle organisatorischen Maßnahmen, die einen brandschutztechnisch sicheren Betrieb rechtskonform gewährleisten.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Konkret bedeutet das, dass ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt werden muss, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege freigehalten werden müssen, ein Konzept zur Evakuierung der Beschäftigten vorliegen muss und Sicherheitseinrichtungen, dazu zählen u. a. Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, in regelmäßigen Abständen instand zu halten und zu prüfen (wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige/Sachkundige Personen) sind. Weiterhin muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen und ausbilden, die Unterstützung bei Erster Hilfe, bei der Brandbekämpfung und bei dem sicheren Hinausbegleiten der Beschäftigten in einem Brandfall leisten. Zu diesen Personen zählen u. a. Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer. Darüber hinaus bietet die regelmäßige Brandschutzunterweisung der betrieblichen Mitarbeitenden (jährlich) einen weiteren Schutzfaktor im Betrieb. Denn dadurch werden Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz sensibilisiert und können, wenn es drauf ankommt, richtig handeln.
Ein funktionierender betrieblicher Brandschutz kann demnach nur gewährleistet werden, wenn der organisatorische Brandschutz gut aufgestellt ist und die wiederkehrenden Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden.
Bei der Vielzahl der komplexen Anforderungen, die der betriebliche Brandschutz an Sie als Betreiber stellt, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten unterstützend zur Seite – sprechen Sie gern uns an. Darüber hinaus verfügt unser Kooperationspartner, die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG (BfU AG), über weitergehenden Sachverstand. Wenden Sie sich bei konkreten Fragestellungen gern direkt an die dortige Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) Irina Kindereich (Telefon: +49 561 96996-46 // E-Mail: kindereich@bfu-ag.de).