Kfz/Fuhrpark
Der Stresstest für den Fuhrpark
Polizei und Bundesamt für Güterverkehr sind täglich auf deutschen Straßen zur engmaschigen Kontrolle dieser Transportflotte unterwegs. Regelmäßig ermitteln sie Verstöße gegen die zahlreichen Vorschriften im Kraftverkehr. Für Fahrerinnen, Fahrer und Unternehmen können diese Ordnungswidrigkeiten zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, potenzielle Quellen für solche finanziellen Belastungen schon im Vorfeld zu erkennen und damit Risiken zu mindern. Eine solche Vorsorgeuntersuchung für den Fuhrpark bietet die deas jetzt in Kooperation mit der ETL Rechtsanwaltskanzlei Voigt, die im Verkehrsrecht und somit auch für das Speditions- und Transportgewerbe tätig ist, ihren Kunden an.
Fuhrpark-Stresstest – so heißt die Dienstleistung, die bereits viele Transportunternehmen vor sehr hohen Bußgeldern bewahrt und die Bußgeldbescheide bereits laufender Verfahren erheblich reduziert hat.
Die Risiken im Transportwesen sind enorm, die Abhilfe aber eigentlich ganz einfach. Gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Unternehmen und den Fuhrpark-Leitenden durchleuchtet der Spezialist mit behördlichem Hintergrund der Kanzlei Voigt die Fahrzeugflotte vor Ort und prüft die gesammelten Daten der Fahrerinnen, Fahrer und der Fahrzeuge.
Zum Beispiel wertet der Experte die Daten der Fahrerkarten und die Massenspeicherdaten der digitalen Fahrtenschreiber der einzelnen Lkw aus, schaut auf die Führerscheine der Fahrer, auf Ladungssicherungs- und andere Sicherheitssysteme. Darüber hinaus werden die betriebsinternen Dokumentations- und Unterweisungsvorgaben mit in die Prüfung einbezogen.
„Einige Unternehmensleitungen sind erstaunt, was dabei alles so zu Tage kommt“, berichtet der Fachmann. Missachtungen von Lenk- und Ruhezeiten, abgelaufene Führerscheine, vergessene Unterweisungen oder fehlende Dokumentationen - oftmals fänden sich Verstöße, die bei einer Kontrolle zu Bußgeldern führen könnten.
Im Anschluss an solche Besuche erstellt der Abgesandte der Kanzlei dann einen detaillierten Bericht, der den Unternehmensleitungen Ansatzpunkte zur Verbesserung der Situation geben kann. Auf Wunsch spricht er darüber auch direkt mit den Fahrerinnen und Fahrern und begleitet die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen.
Denn wird bei einer Verkehrskontrolle auf der Straße ein Bußgeld gegen eine Fahrerin oder einen Fahrer ausgesprochen, wird auch die Gewerbeaufsicht informiert. Sie hat wiederum die Möglichkeit, Betriebsprüfungen anzustrengen. Bei diesen sogenannten Betriebskontrollen werden dann nicht nur die Daten des einen Fahrers geprüft, sondern die Daten des kompletten Fuhrparks – und dann auch nicht nur für den einen Tag, sondern in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten. Das Ergebnis ist neben der Prüfung der Organisation im Unternehmen eine Addition der festgestellten Verstöße mit der Folge, dass das Bußgeld für den gesamten Fuhrpark deutlich höher ausfällt.
Auch wenn es bereits so weit gekommen ist, kann die Expertise der Kanzlei Voigt durch ihren Spezialisten viel bewirken, in dem der Fachmann prüft, ob die Mängelberichte der Behörden wirklich einwandfrei sind. Außerdem lassen sich bereits begonnene oder geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Situation oftmals positiv in die Diskussion mit den Kontrollorganen einbringen. „Einmal stand ein Bußgeld von 600.000 Euro zur Debatte. Nachdem wir uns der Sache angenommen haben, musste das Unternehmen letztlich nur noch 8.000 Euro zahlen“, berichtet die Kanzlei. Das ist auch ganz persönlich für die geschäftsführenden Personen und die Leitenden des Fuhrparks wichtig, haften sie doch letztlich mit ihrem Privatvermögen dafür, dass das Unternehmen ordnungsgemäß organisiert ist.
Wenn Sie mehr über diese Dienstleistung wissen möchten, sprechen Sie uns an.