Technische Versicherung
Desinfektionsmittel richtig lagern
Im Zuge der COVID-19-Pandemie ist die Nachfrage vieler Unternehmen an Desinfektionsmitteln rasant gestiegen, um unter anderem die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienekonzepte sicherstellen zu können. Neben zahlreichen gesundheitlichen Nebenwirkungen ergibt sich durch den gestiegenen Verbrauch aber auch eine erhebliche logistische Herausforderung. Unser Kooperationspartner – die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG (BfU AG) – erläutert, wie diese Mittel richtig gelagert werden.
Das Desinfektionsmittel wird grundlegend als Gefahrgut eingestuft, da die Inhaltsstoffe eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Die keimbekämpfende Flüssigkeit besteht aus leichtentzündlichen bis hin zu extrementzündlichen Inhaltstoffen – zum Beispiel Alkohol beziehungsweise Ethanol oder ähnlichen Ethanol-Substituten. Darüber hinaus können auch abweichende Stoffgemische zum Einsatz kommen.
Aus diesem Grund stellt neben den komplexen Transportwegen vor allem die Lagerung von Desinfektionsmitteln ein erhöhtes Risiko für die Realisierung potenzieller Gefahren dar. Aufgrund der Produkteigenschaften sei hier beispielsweise die Brandgefahr besonders hervorgehoben.
Die üblichen keimbekämpfenden Mittel fallen gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510), in die Kategorie der entzündbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien 2 und 3. Diese Flüssigkeiten müssen je nach Menge und Zusammenlagerung mit anderen Gefahrstoffen unterschiedlich gelagert werden, sodass adäquate Schutzmaßnahmen sichergestellt sind. Details dazu finden Sie in der vorgenannten TRGS 510.
Bei sogenannten Kleinmengen (haushaltsüblichen Mengen) darf der Gefahrstoff auch außerhalb eines Lagers gelagert werden. Dies betrifft entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2, H225 von bis zu 10 kg und entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 3, H226 von bis zu 100 kg. Generell gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen (Abschnitt 4.2). Die vorgenannten Mengen gelten dabei pro Brandabschnitt / Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit.
Lagern Sie in Ihrem Unternehmen Desinfektionsmittel und benötigen Unterstützung bei der Bewertung der vorherrschenden Situation? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen hierbei gern zur Seite – sprechen Sie uns an. Darüber hinaus verfügt unser Kooperationspartner BfU AG über weitergehenden Sachverstand. Wenden Sie sich bei konkreten Fragestellungen gern direkt an die dortige Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) Irina Kindereich (Telefon: +49 561 96996-46 // E-Mail: kindereich@bfu-ag.de).