Kfz/Fuhrpark

E-Scooter im Straßenverkehr

Was Sie rund um die neue Verordnung wissen müssen

Bereits Mitte Juni könnte sich das Straßenbild in Deutschland deutlich verändern – der Bundesrat hat die Zulassung von E-Scootern beschlossen und damit einhergehend eine Versicherungspflicht vorgeschrieben.

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt die Zulassung und Nutzung verschiedener elektrisch betriebener Zweiräder. Darunter fallen selbstbalancierende Fahrzeuge, landläufig Segways genannt, sowie E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen. Der Hersteller benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen 6 Kilometer pro Stunde (km/h) und maximal 20 km/h. Generell dürfen erst Personen ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wobei alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, der Versicherungspflicht unterliegen.

Wo darf gefahren werden?

Die E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und auf der Straße gefahren werden, das Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt. Fußgängerzonen dürfen ebenfalls nicht befahren werden, hier sind die Fahrzeuge zu schieben.

Welche Versicherung wird benötigt?

Für den Einsatz eines E-Scooters im Straßenverkehr muss zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. E-Scooter müssen künftig über ein eigenes Kennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette verfügen, ähnlich den bereits bekannten Pendants bei Mofas. Achtung: Wer keine Haftpflichtversicherung abschließt und sich dennoch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, macht sich strafbar und riskiert hohe Schadenersatzforderungen nach einem Unfall.

Neben den versicherungsrechtlichen Bedingungen müssen die Fahrzeuge grundsätzlich mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Eine Helmpflicht ist analog zum Fahrradverkehr nicht vorgesehen, es wird jedoch dringend dazu geraten, sich auch bei der Fahrt mit E-Scootern durch einen Helm zu schützen.

Seitens der Bundesregierung wird der 15. Juni 2019 für das Inkrafttreten der Verordnung angestrebt. Aktuell ist der Versicherungsmarkt hierzu noch in Bewegung. Benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter? Dann sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter.

 

Diesen Beitrag teilen