Haftpflicht/Rechtsschutz

Market Report 2020: Haftpflicht / Unfall / Rechtsschutz

Haftpflicht – die Kapazitäten schrumpfen

Haftpflichtversicherung

Marktsituation

Bereits in den letzten Monaten des vergangenen Jahres war eine Tendenz zur Verhärtung des Haftpflichtmarktes erkennbar. Dennoch ist die Verlängerung zum Januar 2020 für die meisten Kunden noch unkompliziert und zufriedenstellend verlaufen. Versicherungsnehmer, die früh die Verlängerungsverhandlungen abschließen konnten, waren von den Verhärtungen nicht mehr betroffen.

Zunehmend dunklere Wolken sind aber mittlerweile am Haftpflicht-Horizont zu sehen. Unsere derzeitige Wahrnehmung des Versicherer-Verhaltens deutet auf rauere Zeiten hin, zumindest bei gewissen, hoch exponierten Risiken.

Verschlechterung der Schaden-Kosten-Quote

Obwohl die Schaden-Kosten-Quote in der Haftpflichtsparte insgesamt weiterhin hervorragend ist (gemäß Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.  – GDV – lag diese für das Jahr 2018 bei 89,7 Prozent bei kontinuierlicher Verbesserung seit 2012), klagen die Industrieversicherer über eine deutliche Verschlechterung eben dieser Schaden-Kosten-Quote im Industriegeschäft (hierüber werden keine gesonderten Zahlen ausgewiesen).

Fast alle Industrie-Haftpflichtversicherer, besonders diejenigen, die überwiegend im Bereich der Großindustrie tätig sind, verweisen auf eine deutlich verschlechterte Profitabilität des Portfolios, verursacht durch erhebliche Nachreservierungen von Altschäden sowie durch ein Ansteigen der neuen Schadenmeldungen hinsichtlich Stückzahl und Schadenhöhe.

Großschäden, vor allem im Bereich der Kfz-Zuliefererindustrie sowie (generell) bei US-exponierten Risiken, belasten den Markt. Hierbei ist sowohl die Frequenz als auch die Höhe des Einzelschadens in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ursache hierfür sind einerseits die sich ändernden Produktionsbedingungen (zum Beispiel Plattformstrategie der Kfz-Hersteller), andererseits eine sich – aus Sicht der Industrieunternehmen – verhärtende, zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung. Neuere rechtliche Entwicklungen wie zum Beispiel die Musterfeststellungsklage, das Angehörigen-Schmerzensgeld sowie die immer schärfer werdende Gesetzgebung im Umweltrecht im In- und Ausland werden hierzu weiter beitragen.

 

Markttrend 2020

Versicherer werden vermutlich Prämiensteigerungen fordern

Als Folge der gesunkenen Profitabilität ist in gewissen Bereichen mit einer deutlichen Verknappung der Kapazitäten zu rechnen, insbesondere für kritische und Großschaden-geneigte Industrien wie beispielsweise Kfz-Zuliefererindustrie, Pharmaindustrie, Chemische Industrie und Medizinproduktehersteller. In diesem Bereich erwarten wir, vor allem bei schlecht verlaufenden Risiken, Forderungen der Versicherer nach Prämiensteigerungen sowie auch nach einer höheren Eigentragung der Kunden. Ob die freiwerdenden Kapazitäten im Markt 1:1 von anderen Marktteilnehmern aufgenommen werden können, ist fraglich. Bei als kritisch eingestuften Risiken wird der (Preis)Wettbewerb unter den Versicherern abflachen.

Zeichnungsstrategien werden strikter

Entsprechend ihrer jeweiligen Strategie ist davon auszugehen, dass einige Versicherer die aus ihrer Sicht kritischen Industriezweige nur noch sehr selektiv zeichnen werden, gegebenenfalls mit deutlich niedrigeren Kapazitäten. Selbst Schadenfallkündigungen durch Versicherer, in der Vergangenheit fast undenkbar, sind bei sehr schlecht verlaufenden Risiken nicht mehr auszuschließen.

Wichtig wird sein, dass Kunde und Versicherer, moderiert durch den Makler, in einen direkten Risikodialog eintreten und so zu einer gemeinsamen Bewertung der Risiken mit entsprechenden, für beide Parteien akzeptablen Lösungsstrategien im Einzelfall kommen. Die Transparenz der Risiken wird eine große (positive) Wirkung haben.

Freundlicher Markt für Gewerbe- und Mittelstandskunden

Der Bereich der Gewerbe- und Mittelstandskunden ist von dieser Entwicklung auszunehmen, hier sehen wir den Markt weiterhin kundenfreundlich und nehmen auch keine Anzeichen für eine diesbezügliche Veränderung wahr.

Bedingungsgestaltung wird weniger flexibel sein

Die Flexibilität der Versicherer bezüglich Bedingungserweiterungen wird eher nachlassen (allerdings auf derzeit hohem Niveau). Bei aus Versicherer-Sicht kritischen Risiken ist mit dem Versuch der Einführung neuer Ausschlüsse zu rechnen (zum Beispiel Opioide). Auch in solchen Fällen ist möglichst frühzeitig für entsprechende Risikotransparenz zu sorgen, das Gespräch zum Renewal sollte frühzeitig gesucht werden.

Auch im Jahr 2020 werden uns die bereits bekannten Themen wie Digitalisierung und die Zunahme der IT-basierten Produktionsprozesse mit daraus erwachsenden neuen Risikoprofilen und Haftungsszenarien (unter anderem autonomes Fahren, Fernwartung von Maschinen) weiter beschäftigen. Hier können Anpassungen/Klarstellungen bedingungsseitig notwendig sein, da sich bei vielen Unternehmen das Risiko immer weiter von einem mechanischen zu einem IT-Risiko verschiebt. Die optimale Kombination von IT-Bausteinen, Nutzungsausfalldeckungen und sonstigen Spezialbausteinen wird immer wichtiger.

Deckungslücken bei Cybergefahren möglich

Erkennbar ist auch eine Tendenz unter den Versicherern, das Cyberrisiko ausschließlich in den separaten Cyberpolicen zu versichern und in anderen Policen wie zum Beispiel der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung weitgehende Ausschlüsse für das Cyberrisiko aufzunehmen. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, jedoch muss die Gefahr von möglichen Verschlechterungen für die Kunden beachtet werden, Deckungslücken dürfen nicht entstehen.  

Internationale Entwicklungen wichtig

Im internationalen Kontext wird das Sanktionsthema genau zu beobachten sein, von einer Entspannung im Hinblick auf die besonders kritischen Länder wie Iran, Syrien und Nordkorea ist derzeit nicht auszugehen. Hier ist mit Bewegung frühestens nach den US-Wahlen im Herbst zu rechnen, abhängig natürlich von deren Ausgang.

Spannend bleibt die Frage, wie es in Sachen Brexit weitergeht. Hier geht es insbesondere um die Versicherung lokaler Risiken im Rahmen von internationalen Versicherungsprogrammen, bei denen die Muttergesellschaft außerhalb Großbritanniens ihren Sitz hat. Nach dem Verlassen der EU müssen nun die konkreten vertraglichen Regelungen zur zukünftigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der EU getroffen werden. Nach den ersten Aussagen des britischen Premierminister Boris Johnson soll der Austrittsvertrag bis Ende Juni stehen, ansonsten droht weiterhin der ungeregelte Austritt aus der EU. Insoweit stellt sich die Frage, ob das derzeit gültige Temporary Permissions Regime (TPR) verlängert beziehungsweise durch eine andere, endgültige Regelung ersetzt wird. Das TPR erlaubt Versicherern außerhalb Großbritanniens, ihre Geschäfte bis Ende 2020 weiterhin dort zu betreiben (sogenanntes Passporting),

COVID-19-Pandemie für die Haftpflichtversicherung relativ unwichtig

Das bestimmende Thema der vergangenen Wochen, die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen für die Wirtschaft, hat nur einen untergeordneten Bezug zur Haftpflichtversicherung. Drittansprüche wegen verspäteter Lieferung/Nichtlieferung (gegebenenfalls verursacht durch einen Pandemie-bedingten Betriebsstillstand in eigenen Werken oder bei Zulieferer-Werken) sind im Rahmen einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung als reine Vermögensschäden in der Regel nicht versichert. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen, sofern der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Konkrete Forderungen der Versicherer zur Verschärfung dieses Ausschlusses oder zur Einführung neuer Ausschlüsse mit Bezug auf Pandemien etc. gibt es (noch) nicht, erste Diskussionen hierzu finden auf Versicherer-Seite aber offenbar statt. Schadenersatzansprüche bei Personenschäden von Mitarbeitenden gegen das Unternehmen, zum Beispiel wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, sind zwar grundsätzlich vorstellbar, haftungsrechtlich aber unwahrscheinlich. In derartigen Fällen ist nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht die Haftung sowie auch die Deckung unter der betroffenen (Lokal)Police zu prüfen.

Umsatzeinbußen führen zu Prämienanpassungen

Klar ist aber, dass die durch die COVID-19-Pandemie verursachten teilweise dramatischen Umsatzeinbußen zu Prämienanpassungen führen werden. Dort, wo Prämiensätze auf Umsatzbasis vereinbart sind, geschieht dies automatisch, bei vereinbarten Festprämien werden möglicherweise Nachverhandlungen erforderlich. Ist erkennbar, dass auf Basis der vereinbarten Prämienberechnungsgrundlage eine substanzielle Prämienerstattung erfolgen wird, beispielsweise wegen Umsatzrückgangs, sollte versucht werden, in Abstimmung mit dem Versicherer bereits im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung zu vereinbaren. Hier bleibt abzuwarten, wie lange uns dieses Thema begleiten wird und wie stark die Auswirkungen auf die Unternehmensumsätze letztendlich sein werden.

 

Gruppenunfallversicherung

Marktsituation

Die Absicherung der eigenen Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung gehört weiterhin zum Standard einer guten und fürsorglichen Unternehmensabsicherung und ist oft auch Teil des Paketes zur Gewinnung neuer Mitarbeitender beziehungsweise zur Mitarbeitendenbindung.

Der Markt in der Gruppenunfallversicherung ist unverändert schadengetrieben. Durch den Rückzug diverser Versicherer in den Vorjahren ist die Preispolitik der verbleibenden Anbieter unverändert restriktiv. Auch gibt es nur wenige Versicherer, die im Bereich Gruppenunfall internationale Versicherungsprogramme anbieten können.


Markttrend 2020

Im Jahr 2020 ist von einem stabilen Prämienniveau auszugehen. Sanierungsforderungen der Versicherer sind lediglich bei schadenbelasteten Verträgen zu erwarten. Hervorragenden Versicherungsschutz können wir durch bedingungsseitig weitgehende und prämienmäßig optimierte Rahmenabkommen mit Versicherern anbieten.

 

 

Rechtsschutzversicherungen

Marktsituation

Die gestiegenen Kosten der Rechtsverfolgung/-verteidigung als Folge des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes haben zu der erwarteten Kostensteigerung geführt, sodass die Prämien für Rechtsschutzversicherungen in Deutschland weiterhin stagnieren, teilweise sogar steigen.

Insbesondere im Bereich des Industrie-Straf-Rechtsschutzes ist es zu einigen Großschäden gekommen, die den Markt insgesamt belasten. Hier gibt es nur wenige Anbieter, die einerseits über das ausreichende Know-how und die notwendige Flexibilität in der Schadenregulierung verfügen und andererseits guten Versicherungsschutz zu angemessenen Prämien bieten und darüber hinaus auch noch in der Lage sind, die Kunden weltweit mit Versicherungsschutz zu begleiten.


Markttrend 2020

Für 2020 rechnen wir nicht mit Prämienreduzierungen. Durch gezielte Rahmenabkommen mit ausgesuchten Versicherern haben wir jedoch für unsere Kunden sehr weitgehende Bedingungen zu sehr guten Prämienkonditionen verhandelt.

 

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