Kfz/Fuhrpark

Wildunfälle

In der Dunkelheit kann die Gefahr am Rand von Wald oder Feld lauern

Wer früh morgens oder in den Abendstunden während der Dämmerung mit dem Auto durch ländliche Gebiete oder durch den Wald fährt, sollte auf Rehe, Wildschweine und Co. achten. Denn vorwiegend in der dunklen Jahreszeit passieren Unfälle mit Wildtieren. Besonders hoch ist das Risiko von Oktober bis Dezember sowie im April und Mai. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichnet jedes Jahr knapp 300.000 Zusammenstöße mit Haarwild. Während der COVID-19-Pandemie und der Homeoffice-Zeit wurde zwar weniger Auto gefahren, allerdings bleibt die Zahl der Wildunfälle relativ konstant.

 

Richtig verhalten nach einer Kollision

Besonders in Gebieten, in denen häufig Unfälle mit Haarwild passieren, sollten Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrweise anpassen. Warnschilder vor Wildwechsel weisen auf diese Gefahr hin. „Vor allem eilige und schnelle Fahrten am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sind nicht ratsam, lieber das Tempo drosseln und ohne Schaden die Tour beenden“, sagt Judith Hoffmann aus der Abteilung Kfz-Schaden.

Zudem sollte ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten werden, damit es nicht zu einem Auffahrunfall kommt. Wenn das Tier doch auf der Straße stehen bleibt, dann ist es geboten, langsam zu fahren, zu bremsen, das Fernlicht abzublenden und zu hupen. Ein Ausweichmanöver sollte vermieden werden, denn eine Kollision mit einem anderen Auto, Baum oder einer Leitplanke ist gefährlicher als der Zusammenprall mit dem Tier. Der Deutsche Jagdverband (DJV) weist darauf hin, dass Wildtiere meistens nicht allein unterwegs sind. Es können immer noch weitere folgen.

Bei einem Unfall kann es nicht nur zu einem Schaden an der Karosserie kommen, sondern auch die Insassen des Fahrzeugs können sich verletzen oder sogar tödlich verunglücken. Und nicht zuletzt sterben nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes jedes Jahr mehr als eine Million Wildtiere durch Zusammenstöße im Straßenverkehr.

 

Nach einem Wildunfall

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit Wild, sollte die Fahrerin oder der Fahrer kontrolliert anhalten und erst einmal Ruhe bewahren. Im nächsten Schritt muss die Unfallstelle gesichert werden – Warnblinker anschalten, -weste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Wenn Personen bei dem Aufprall verletzt worden sind, muss erste Hilfe geleistet werden, wählen Sie gegebenenfalls den Notruf. Falls das verletzte Tier noch auf der Straße liegt, sollte es nicht angefasst werden. Ist das Tier jedoch tot, kann es mit Handschuhen von der Fahrbahn genommen werden, damit es kein weiteres Verkehrshindernis darstellt. Jedoch darf der Kadaver nicht ins Auto verladen werden, denn das ist Wilderei. Manchmal kommt es vor, dass das Wild angefahren wird und trotz Verletzung weiterläuft. Auch in diesem Fall müssen Polizei oder Jagdpächter informiert werden.

Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, sollte die Polizei oder der zuständige Jagdpächter/die Jagdpächterin benachrichtigt werden. Diese müssen den Wildunfall bestätigen. Die Polizei stellt eine Unfallanzeige aus, der Jagd- oder Waldpächter eine Wildunfallbescheinigung. In vielen Bundesländern besteht sogar eine Meldepflicht für derartige Unfälle. „Neben der Wildbescheinigung sollten die Geschädigten auch Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug machen. Das hilft, um der Versicherung den Schaden nachzuweisen, besonders wenn weder die Polizei noch eine Jägerin oder ein Jäger rechtzeitig zur Unfallstelle kommen können und somit keine schriftliche Bescheinigung ausstellen. Ebenso sollten Reste von Haar und Blut ebenfalls bis zur Klärung am Fahrzeug bleiben“, erklärt die Kfz-Schaden-Expertin. Diese Beweise seien für die Begutachtung wichtig. Einige Versicherer lassen Wildschäden grundsätzlich be­sichtigen, anderen reicht die Wildunfallbescheinigung. Liegt diese jedoch nicht vor, schaltet der Versicherer in der Regel einen Sachverständigen ein.

 

Regulierung des Schadens

„Wenn ein Schaden am Fahrzeug durch einen Wildunfall passiert ist, kann dieser über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden“, sagt Judith Hoffmann. Mittlerweile sind in den meisten Policen sogar Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert. „Falls nicht nachweisbar ist, dass der Schaden an der Karosserie durch einen Wildunfall erfolgt ist, kann der Schaden durch die Vollkaskoversicherung reguliert werden. In diesem Fall kann es jedoch zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse kommen“, sagt die Expertin.
 

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